Gravierende Verzögerungen bei Staatsbürgerschafts- und Niederlassungsverfahren

27. Mai 2014

Die Volksanwaltschaft stellte auch 2013 gravierende Verzögerungen bei der Staatsbürgerschaftsbehörde MA 35 fest. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Entscheidungsfrist von sechs Monaten wurde regelmäßig überschritten. In einigen Fällen blieb die Behörde mehr als ein Jahr völlig untätig.

Insgesamt 78 Beschwerden über Staatsbürgerschaftsverfahren gingen 2013 bei der Volksanwaltschaft ein. In 47 Fällen leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein, in 37 stellte sie einen Missstand fest.

Die schleppenden Verfahren führten dazu, dass Betroffene die erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise mehrfach vorlegen mussten, da sie nicht mehr aktuell waren. Die Volksanwaltschaft muss daher feststellen, dass das Projekt „Evaluierung Staatsbürgerschaft“ noch keine Verkürzung der Verfahren bewirkte.

Auch bei Niederlassungsverfahren überschritt die MA 35 regelmäßig die gesetzliche Entscheidungsfrist. 24 Mal stellte die Volksanwaltschaft 2013 einen Missstand fest. So benötigte die Behörde in einem humanitären Aufenthaltstitelverfahren 19 Monate, um die Landespolizei Wien aufzufordern, ihre Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. In anderen Fällen forderte die Behörde die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen der Antragstellerinnen und Antragsteller zu spät oder gar nicht an. Die Volksanwaltschaft muss daher inhaltliche und organisatorische Mängel bei der MA 35 feststellen.