Gastgarten raubt Nachtruhe
Ein steirisches Ehepaar musste feststellen, dass ein nahe gelegenes Kaffeehaus vom Tages- zu einem Nachtbetrieb wechselte und schließlich bis vier Uhr früh geöffnet hatte. Daraus hätten sich noch keine Beschwerden ergeben, hätte der Inhaber sein Lokal nicht auch um einen Gastgarten samt Musikanlage erweitert. „Je nach Laune des Wirts und seiner Gäste“ habe die Musiklautstärke variiert, beschrieben die Betroffenen die Situation, wobei ihnen vor allem die „Live-Konzerte und DJ-Abende“ den Schlaf geraubt hätten.
Gespräche mit dem Betreiber des Kaffeehauses blieben genauso ergebnislos wie die vielen Bemühungen, die Behörden auf die untragbare Situation aufmerksam zu machen. Anzeigen bei der Polizei endeten stets mit der Erklärung, dass die Veranstaltungen vom Bürgermeister genehmigt seien. Auch Vorsprachen beim Bürgermeister selbst änderten die Situation nicht im Geringsten, obwohl die Familie erhebliche Zweifel daran hegte, ob der Kaffeehausbetreiber über alle erforderlichen Genehmigungen verfügte, um den Gastgarten als Veranstaltungsort nützen zu können. Als letzten Ausweg in dieser verfahrenen Situation, wandte sich die Familie schließlich an Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Die Volksanwältin forderte eine Stellungnahme des Bürgermeisters ein, insbesondere zur Frage bestehender Genehmigungen. Bereits kurze Zeit später war der Fall gelöst. Die Stadtgemeinde hatte schließlich doch noch Nachforschungen zum Vorliegen einer Betriebsstättengenehmigung gemäß den Anforderungen des steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes angestellt. Dabei kam Zutage, dass eine solche Genehmigung von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nie ausgesprochen wurde. „Somit hätte der Bürgermeister alle Veranstaltungen in diesem Gastgarten untersagen müssen“ erklärt die Volksanwältin die Rechtslage. Erfreulicherweise hat der Bürgermeister in einem Schreiben an die Volksanwaltschaft bereits angekündigt, keine weiteren Veranstaltungen zuzulassen, und den Wirt darüber ausdrücklich zu informieren.