Frist versäumt? Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungen auf Begründungen zu Steuerbescheiden

28. August 2017

Steuerbescheide werden vom Finanzamt elektronisch mittels Textbausteinen erstellt und vom Bundesrechenzentrum versandt. Wenn eine ausführlichere Begründung notwendig ist, wird diese „händisch“ verfasst und in einem gesonderten Schreiben zugestellt. Diese Vorgehensweise hat allerdings zu fehlerhaften Rechtsmittelbelehrungen geführt.

Wer mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, hat das Recht, Beschwerde gegen diese zu erheben. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides. In Fällen in denen auch eine Begründung zugeschickt wird – beginnt die Beschwerdefrist jedoch erst mit dem Tag, an dem die Begründung zugestellt wird.

Behördlichen Bescheiden muss stets eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt sein, die über Art, Form und Frist gegebener Rechtsmittel informiert. Bislang enthielten Begründungen des Finanzamtes allerdings keinen Hinweis auf die verlängerte Beschwerdefrist. Damit waren sie nicht nur unvollständig, sondern auch rechtswidrig.

Das Bundesministerium für Finanzen erklärte gegenüber der Volksanwaltschaft, dass bei den Standardtexten für Rechtsmittelbelehrungen nicht danach unterschieden wird, ob noch eine gesonderte Begründung erfolgt – oder nicht. Damit war es – bislang unbemerkt – zu fehlerhaften Rechtsmittelbelehrungen gekommen. Das Finanzministerium hat bereits veranlasst, dies zu korrigieren.