Fragwürdige Bürgerbeteiligung bei Standortwahl für Handymast

8. Mai 2015

Eine Gemeinde überging ihre Bürgerinnen und Bürger im Entscheidungsverfahren für die Standortwahl eines Handymasten. Volksanwältin Brinek betont, wie wichtig es sei, die Bevölkerung effektiv in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen.

Die geplante Aufstellung eines Handymastes sorgt immer wieder für Beunruhigung in der benachbarten Bevölkerung. Umso mehr sind transparente Verfahren und eine ernst gemeinte Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Wahrlich nicht gelungen ist das im Fall einer geplanten Handymasterrichtung in einer NÖ Gemeinde, in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses der Beschwerdeführer. Vorab habe es sehr wohl eine Informationsveranstaltung gegeben. Mehrere Standorte wurden mit den Teilnehmern ausführlich diskutiert. Letztendlich hat sich die Gemeinde jedoch für einen Standort entschieden, über den es keinerlei Information, Diskussion oder Befragung gab. Man sei einfach über die Bürger hinweggefahren.
Die Gemeinde argumentierte ihre Vorgehensweise wie folgt. Die drei vom Betreiber ursprünglich vorgeschlagenen Standorte wurden zwar diskutiert, aber gleichzeitig hätte man sich darauf verständigt, auch Alternativen zu suchen. Über den letztendlich ausgewählten Standort hätte man sich zwar mit dem Obmann eines involvierten Vereines verständigt,  eine weitere Information oder Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte allerdings nicht mehr.
 
Somit entstand der nachhaltige Eindruck, dass eine Beteiligung der Bürger an der Diskussion über den geeigneten Standort in Wahrheit von der Gemeinde gar nicht erwünscht ist.
Volksanwältin Brinek kritisiert das Vorgehen der Gemeinde scharf und verweist auf die Österreichische Mobilfunkvereinbarung, die die Bedeutung der Miteinbeziehung der Bürger in die Entscheidungsfindung über die Standortwahl für Mobilfunkanlagen als ein wichtiger Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten zum Inhalt hat.