Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter wird 25

13. März 2015

Unter dem Titel “The CPT at 25: taking stock and moving forward” wurde die bisherige Prüftätigkeit des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Committee for the Prevention of Torture - CPT) reflektiert und zukünftige Entwicklungen und Strategien diskutiert.  

Auch die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen orientieren sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte an den vom UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und vom CPT entwickelten Standards

In den einzelnen Arbeitsgruppen wurden die Themen Verhinderung von Misshandlungen in Polizeieinrichtungen und Gefängnissen, Gesundheitswesen in Justizanstalten, Jugendhaft, Einzel- bzw. Isolationshaft und Standardsetting in der Psychiatrie in Gruppen erörtert.

Österreich ist seit 1990 Mitglied beim CPT. Die letzten Überprüfungen von Orten einer Freiheitsentziehung in Österreich erfolgten 2009 und 2014. Der Bericht über die Überprüfung aus dem Jahr 2009 ist hier abrufbar. Ein Kurzbericht der aktuellen Prüfung Österreichs für das Jahr 2014 wurde kürzlich vom CPT veröffentlicht.