Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerbende gefordert
Die Volksanwaltschaft befürwortet aus menschenrechtlicher Sicht eine Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerbende. Sie regte auch in ihrem Bericht an den Nationalrat 2013 an, Möglichkeiten zu prüfen, ob und inwieweit Asylwerberinnen und Asylwerber im Rahmen von gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten arbeiten können. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Projekte regional gut eingebunden und akzeptiert sind und tatsächlich darauf abzielen, Potenziale der Asylwerbenden zu fördern. Durch solche Projekte könne auch ein realer Nutzen für die jeweilige Region entstehen, ohne dass es zur Beeinträchtigung des lokalen Arbeitsmarktes komme.
Volksanwalt Kräuter verweist auf das Beispiel Deutschland, wo deutliche Erleichterungen für den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt beschlossen wurden. Er regt außerdem an, eine gesicherte Datenlage über die beruflichen Qualifikationen von Asylwerbenden zu schaffen, um eine sachliche Diskussion in dieser sensiblen Frage führen zu können.