ELGA – Segen oder Fluch?

5. Februar 2014

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) sorgt für viel Aufregung. Das, obwohl die öffentlichen Krankenanstalten erst ab 1. Jänner 2015 verpflichtet sind, die Entlassungsbriefe der Patientinnen und Patienten zu speichern. In vollem Ausmaß ist die ELGA erst ab 2017 zu nutzen.

Im Studio von „Bürgeranwalt“ diskutierten ELGA-Geschäftsführerin Dr. Susanne Herbek und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter über die Vor- und Nachteile der Neuerung im österreichischen Gesundheitssystem.

ELGA steht sowohl Patientinnen und Patienten als auch niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zur Verfügung und ermöglicht den Zugriff auf gespeicherte Befunde und Medikationen. Mit Hilfe von ELGA sollen die Behandlungsqualität verbessert und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Der Zugriff auf die Gesundheitsakte erfolgt aus Sicherheitsgründen über die E-Card.

Trotz dem großen Nutzen für die medizinische Behandlung gibt es auch Vorbehalte. Neben der Sorge über einen Datenmissbrauch stehen im Fokus der Kritik die sogenannte Opting-Out-Regelung und die damit einhergehende komplizierte Abmeldung. Die Teilnahme an ELGA ist freiwillig, die Möglichkeit der Abmeldung muss daher gewahrt sein. Alle Sozialversicherten haben seit dem 1.1.2014 die Möglichkeit, sich von ELGA abzumelden. Hier setzt die Kritik der Volksanwaltschaft an. Die Abmeldung kann online über das ELGA-Portal mit Hilfe der Bürgerkarte oder einer elektronischen Signatur oder schriftlich mit einem an die ELGA-Widerspruchstelle übermittelten Formular und einer beigelegten Ausweiskopie erfolgen.

Die Volksanwaltschaft übt in diesem Zusammenhang Kritik an der komplizierten Vorgehensweise bei Abmeldungen. Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz muss selbstverständlich eingehalten werden. So sollte die Abmeldung nicht nur möglich sein, „der Weg dorthin sollte“, so Volksanwalt Dr. Günther Kräuter „niederschwelliger und nicht komplizierter als nötig“ gestaltet sein. Insbesondere ältere Menschen berichten von Schwierigkeiten, die für die Abmeldung nötigen Kontaktdaten der Widerspruchsstellen im Internet zu finden. “Es muss die Kommunikation der ELGA verbessert sowie eine Erleichterung bei der Erhebung eines Widerspruchs geschaffen werden“, betont Volksanwalt Dr. Günther Kräuter.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ sicherte ELGA-Geschäftsführerin Dr. Susanne Herbek zu, die Homepage übersichtlicher und verständlicher zu gestalten und Informationen zur Abmeldung von ELGA transparenter darzustellen.

Auch Kinder brauchen Hospiz- und Palliativversorgung

Nicht nur Erwachsene, sondern leider auch Kinder brauchen eine Hospiz- und Palliativversorgung.  Während Länder wie Großbritannien und die Deutschland bereits entsprechende Kinderhospize vorweisen können, hat Österreich noch Aufholungsbedarf.

Das Wiener KinderhospizNetz unterstützt Familien in jener Zeit, in der sie den Alltag mit einem an einer lebensverkürzenden Krankheit leidenden Kind bewältigen müssen. Zwei leidgeprüfte Mütter erzählten  in der Sendung über ihre Erfahrungen. Sabine Reisinger, Geschäftsführerin des Vereines KinderhospizNetz Wien, und ihr Team übernehmen nicht nur die Betreuung im Krankenhaus, sondern stehen auch der gesamten Familie, beispielsweise bei Arztbesuchen, bei. Kinderhospize begleiten betroffene Familien teilweise über Jahre und zum Teil über den Tod des Kindes hinaus.

Für medizinischen Geräte und Betreuungskosten kommt der Verein, der nur aus Spendengeldern finanziert wird, selber auf. Die Betroffenen müssen für die in Anspruch genommene Hilfe keine finanzielle Leistung erbringen. Neben dem mobilen Kinderhospiz möchte der Verein ein stationäres Kinderhospiz errichten, das den Familien für eine begrenzte Zeit Erholung bietet. Hier können spezialisierte Pflegekräfte auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und verschaffen Eltern und Geschwistern eine kurze Phase der Erholung. Nicht nur die medizinische Versorgung des Kindes wird sichergestellt – in Wohngemeinschaften können sich Eltern mit anderen Betroffenen austauschen.

Diese Vorhaben scheitern allerdings an der fehlenden Finanzierung. Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Zuständigkeit zwischen den Behörden, den Ländern und des Bundes aufgeteilt  ist. „Die Arbeit mit lebensverkürzend erkrankten Kindern muss gewürdigt und somit auch finanziert werden“, so Volksanwalt Dr. Günther Kräuter. Erfreut zeigt sich Volksanwalt Kräuter in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ über die Bereitschaft der Regierung, eine gemeinsame Finanzierung der Palliativversorgung für Kinder durch Bund, Länder und Sozialversicherungen sicherstellen zu wollen.