Diskriminierungsschutz nach wie vor unzureichend

6. Mai 2013

Die Volksanwaltschaft sieht in ihrer täglichen Arbeit, dass sowohl auf europäischer Ebene als auch in Österreich der Prozess zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor Diskriminierung zwar fortgeschritten, aber noch lange nicht abgeschlossen ist. Sie ist im Jahr 2012 auf Diskriminierungen aus Gründen der Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung sowie der Nationalität bzw. ethnischen Zugehörigkeit gestoßen. Im Jahresbericht 2012 der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat sind die Ergebnisse aus diesem Prüfbereich ausführlich dargestellt.

Die Volksanwaltschaft verweist auf die problematische Fragmentierung des Diskriminierungsschutzes in zahlreiche verschiedene Bundes- und Landesgesetze, wodurch die Rechtslage unübersichtlich und der Schutz vor Diskriminierung je nach Schutzbereich unterschiedlich hoch ist.

Vorschläge und Empfehlungen der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft plädiert für eine gesetzliche Einrichtung von Dialogforen zwischen Regierungsvertretern und NGOs, um einen gemeinsamen, institutionalisierten Dialog zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung zu ermöglichen. Die Volksanwaltschaft fordert des Weiteren eine gesetzlich garantierte Valorisierung des Pflegegeldes, um pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen, hat der Gesetzgeber außerdem klare Regeln für persönliche Assistenz zu schaffen. Die Volksanwaltschaft empfiehlt insbesondere, die Verfahren für eine erfolgreiche und sinnvolle Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in den Schulunterricht konkreter und umfassender zu gestalten.

Die Volksanwaltschaft fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung von Barrieren, Unterlassung von Diskriminierung bzw. Erfüllung von Gleichbehandlungspflichten. Ein derartiger Anspruch ist besonders wichtig, da Menschen mit Behinderung in Österreich häufig mit Problemen aufgrund baulicher Barrieren konfrontiert sind. Im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Staat dafür Sorge zu tragen, den gebauten Raum für alle Menschen auf allgemein übliche Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen.

Als weitere Maßnahme für den Diskriminierungsschutz fordert die Volksanwaltschaft die Ausweitung der Klageberechtigung auf weitere Organisationen. Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz kann derzeit nur die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Verbandsklagen erheben.

Damit Strafen und Schadenersatz stärker gegen Diskriminierung wirken, empfiehlt die Volksanwaltschaft, für alle Diskriminierungsbereiche Bemessungskriterien zu definieren und einen Mindestschadenersatz einzuführen. Um Verfahrenszeiten zu verkürzen und Rechtssuchende zu einer Anzeige zu ermutigen, fordert die Volksanwaltschaft, dass die Gleichbehandlungskommission mit finanziell und personell ausreichenden Ressourcen ausgestattet wird und regt eine umfassende Veröffentlichungspflicht von Gerichtsurteilen auf der Homepage der Gleichbehandlungskommission an.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch im Jahresbericht 2012. Dem Thema Antidiskriminierung ist darin ein eigenes Kapitel gewidmet.