Bürgeranwalt fragt nach

14. Juli 2012

Geldfund im Bankomat - Recht auf Finderlohn?

„Ehrlichkeit währt am Längsten“, dachte sich eine junge Niederösterreicherin, die 200 Euro in einem Innsbrucker Geldautomaten fand und diese umgehend in der nächstgelegenen BAWAG-Filiale abgab.

Die weitere Vorgehensweise des Geldinstitutes erntete Kritik der Volksanwaltschaft. Denn dieses war nicht bereit den gesetzlich zustehenden Finderlohn in der Höhe von € 10.- auszubezahlen, da das Geld, nach Meinung der Bank, auch sonst ohne Gefährdung wiedererlang worden wäre.

In der Sendung vom 14. Juli 2012 machte Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek deutlich, dass der Finderlohn zu Recht besteht und die junge ehrliche Finderin völlig richtig gehandelt hat. Ein Zuseher, dem an dieser Stelle besonders gedankt werden soll, war von der Ehrlichkeit der jungen Frau dermaßen angetan, dass er € 20.- an die Finderin überwies. Die Bank weigert sich jedoch nach wie vor, den Finderlohn zu bezahlen.

 

Wo war die Leistung der Gemeinde?

Im „Bürgeranwalt“ vom 29.3.2012 widmete sich Volksanwältin Brinek der Beschwerde eines Grundstückseigentümers, Herrn K., aus Pasching (OÖ). Diesem stellte die Gemeinde Pasching im Zuge der Umwidmung seines Grundstückes von Grünland in Bauland € 44.000.-- für Infrastrukturarbeiten in Rechnung. Seitens der Gemeinde wurden jedoch nie entsprechende Aufschließungs- oder Infrastrukturarbeiten erbracht.

„Wo war die Leistung der Gemeinde?“ stellte Volksanwältin Brinek den Bürgermeister von Pasching während der Studiodiskussion zur Rede und wies darauf hin, dass der bestehende Vertrag beide Seiten verpflichte.

Die Gemeinde Pasching griff die Kritik der Volksanwaltschaft rasch auf und zeigte sich gesprächsbereit. Herr K. erhielt rund € 25.000 rücküberwiesen sowie eine Bankgarantie in Höhe von € 56.000 ausgehändigt. Volksanwältin Brinek freut sich über den Erfolg und dass der Konflikt ohne langwierigen Zivilprozess gelöst werden konnte.

 

Seerestaurant „Katamaran“ endlich barrierefrei

Im Jänner 2012 forderte Volksanwältin Brinek, dass das neu errichtete Seerestaurant „Katamaran“ am Neusiedlersee im Burgenland, den Einbau des ursprünglich geplanten Liftes realisiere um dadurch einen barrierefreien Zugang in den 1. Stock zu ermöglichen. Dieser war ursprünglich nur über Treppen erreichbar.

Schon während der Sendung erteilte der Bürgermeister der Freistadt Rust seine Zusage, den Einbau eines Panoramaliftes vorzunehmen und hielt sein Wort. Volksanwältin Brinek ist sehr zufrieden, dass dem Wunsch nach Barrierefreiheit nachgekommen wurde.

 

Geplanter Handymast erzürnt Gemeindebewohner

„Dauerbrenner Handymast“, dieses Thema beschäftigte Volksanwältin Brinek bereits im Herbst letzten Jahres. In der niederösterreichischen Gemeinde Inzersdorft-Getzerdorf protestierten hunderte Gemeindebürger gegen die Errichtung eines 26 m hohen Handymasten, der das Ortsbild störe. Entgegen dieser Ansicht füge sich der Mast laut einem von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachten harmonisch in das Landschaftsbild ein.

Volksanwältin Brinek wies den Bürgermeister während der Sendung darauf hin, dass das Gutachten in wesentlichen Punkten den vom VwGH festgehaltenen Kriterien zur Beurteilungsfindung widerspreche und forderte neuerlich eine umfassende Überprüfung der Ortsbildfrage.

Eine Einigung konnte bisweilen nicht erzielt werden. Die Beschwerde wurde zwischenzeitig an den VwGH herangetragen- eine Entscheidung steht noch aus. Dennoch wurde die erteilte Baubewilligung für Nichtig erklärt und der Mast darf – bis auf weiteres – nicht errichtet werden.

 

Radfahren mit Hindernissen

Für Herrn Nagl aus Mannersdorf am Leithagebirge endete ein Radausflug im Landeskrankenhaus Mödling. Er ist mit seinem Fahrrad gegen eine 50 Zentimeter hohe Eisenstange geprallt, die auf dem Mannersdorfer Radweg aufgestellt wurde, um dessen Befahrung mit mehrspurigen Fahrzeugen zu verhindern. Zwar montierte die Gemeinde umgehend nach dem Unfall Reflektoren auf den Pfeilern, lehnte es dennoch ab, Schmerzensgeld an den Betroffenen zu leisten.

Volksanwältin Brinek kritisierte, dass die Gemeinde eine Gefahrenquelle für die Benützer des Radweges geschaffen hätte- weshalb ein Zeichen des guten Willens seitens der Gemeinde zu erwarten sei. Immerhin zeigte sich diese gesprächsbereit und übermittelte dem Betroffenen einen Essensgutschein im Wert von € 50 .--.

Dennoch betont Volksanwältin Brinek abermals, dass alles Notwendige unternommen werden müsse, um künftigen Unfällen vorzubeugen.

 

Neue Bebauungspläne verhindern Möglichkeit des Zubaus

Herr Dkfm. Greimel wollte einen Zubau an sein Haus errichten – nach alten Bebauungsplänen wäre das möglich gewesen, nach den neuen aber plötzlich nicht mehr. Über die Änderung des Bebauungsplanes wurde er nie verständigt. Volksanwältin Brinek forderte in diesem Zusammenhang einmal mehr eine Verständigungspflicht der Eigentümer bei Änderungen von Flächenwidmungen oder Bebauungsplänen.

Auch in diesem Fall gibt es eine positive Nachricht. Wie bereits im Studio vorgeschlagen, wurde ein Bauansuchen nach einer Ausnahmeregelung (§ 69) gestellt und Herr Greimel kann nun mit einiger Zuversicht der Erledigung seines Bauansuchens entgegenblicken.