Brinek: Bürgerfreundliche Regelung durch „Wohnrechtsnovelle 2015“

1. Dezember 2014

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wandten sich in den letzten Jahren mit Fragen und Sorgen rund um Wohnen an die Volksanwaltschaft. Der Grund dafür lag oft in der unsicheren Gesetzeslage in Bezug auf die Erhaltung und Reparatur von Heizthermen. So beklagte sich z.B. ein Niederösterreicher kürzlich bei der Volksanwaltschaft: “Ich weiß nicht, wer wofür zuständig ist und mein Vermieter schiebt jegliche Pflichten auf mich ab!“ Durch die nun geplante Gesetzesänderung wird Klarheit geschaffen: Künftig soll die Mieterin oder der Mieter die Heiztherme erhalten und die Vermieterin oder der Vermieter die Austausch- und Reparaturkosten tragen.

Ebenso traten viele Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer an Volksanwältin Gertrude Brinek heran, um sich über eine OGH-Entscheidung bezüglich Zubehör von Wohnungseigentum zu informieren: Die jahrzehntelange Praxis, Zubehöreigentum wie Kellerabteile, Autoabstellflächen oder Gärten nicht eigens ins Grundbuch eintragen zu müssen wurde plötzlich in Frage gestellt und nicht eingetragenes Zubehör wurde Teil des Allgemeinguts.

Die Volksanwaltschaft konnte diese Unsicherheit nachvollziehen und forderte nachhaltig eine klare Regelung. Eine diesbezügliche Gesetzesänderung wurde nunmehr eingebracht und soll bereits mit 1.1.2015 unter dem Titel „Wohnrechtsnovelle 2015“ in Kraft treten.

Volksanwältin Brinek zeigt sich erfreut. „Ich halte es für unglaublich wichtig, rasch Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen und ein Gesetz zu beschließen, welches sowohl für Wohnungseigentum als auch Mieterinnen und Mieter Klarheit schafft.“