Bezahlung eines speziellen Kommunikationsgerätes

16. Februar 2019

Ein 42-jähriger Oberösterreicher hat Amyotrophe Lateralsklerose (ALS). Die Krankheit ist nicht heilbar, die Behandlungen sollen die Symptome, wie Lähmungen,  Sprech- und Schluckstörungen, möglichst lindern. Die Kommunikation fällt dem Oberösterreicher mittlerweile sichtlich schwer. Um weiterhin mit seiner Lebensgefährtin sprechen und sich mitteilen zu können benötigt er ein Kommunikationsgerät, das er mit seinen Augen steuern kann.

Neurologe Dr. Fritz Zimprich vom AKH Wien erklärt, dass die Erkrankung schrittweise verlaufend sei und es „kommt zu einem Verlust der Funktionen und vor allem des Sprechens“. Solche Hilfsmittel seien die letzte Möglichkeit von Betroffenen mit der Umwelt zu kommunizieren und daher absolut notwendig. Die geistigen Fähigkeiten werden nur bei einem kleinen Prozentsatz der Betroffenen in Form einer Demenz beeinträchtigt.

Im Fall des Betroffenen haben sich das Land Oberösterreich und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse in einer gemeinsamen Maßnahme bereit erklärt, zwei Drittel der Gesamtkosten – rund 12.155 Euro – zu übernehmen. Für den restlichen Betrag sollte das Paar selbst aufkommen.

Sektionschef Mag. Manfred Pallinger, Vertreter des Sozialministeriums, wies in der Sendung auf die Kompetenzlage hin. Wenn es sich bei dem Hilfsmittel um eine gesundheitliche Rehabilitation handelt, kommt die zuständige Krankenversicherung dafür auf.  Die Behindertenhilfe fällt in die Zuständigkeit der Länder. Weiters kommen auch die Unterstützungsfonds der Pensionsversicherung und des Sozialministeriumservice in Frage. Das Sozialministeriumsservice hat eine Kostenbeteiligung zuerst abgelehnt.

In der Sendung klärte sich schließlich das Problem der Übernahme der Kosten von rund 18.231 Euro. Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft wurde der Fall neuerlich geprüft und aufgrund des hohen Pflegebedarfes, der Höhe der Pension und der familiären Situation die Übernahme des Restbetrages, rund 6000 Euro,  beschlossen.

Die Kostenübernahme ist zwar erfreulich, Volksanwalt Kräuter kritisiert jedoch die „Behördenodyssee“, die das Paar durchmachen musste. „Menschen mit Behinderungen sind keine Bittsteller, sie sind Leistungsempfänger! Wenn jemand einen Anspruch auf Leistungen hat, müssen sich die Behörden auch darum kümmern.“ Das Paar hatte keine Informationen zu den weiteren fördergebenden Stellen. Erst durch die Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft erfuhr es von den weiteren finanziellen Hilfestellungen.

„Pflegende Angehörige haben es schwer genug. In diesem Fall waren zumindest vier Behörden involviert. Es muss ein Ende haben, dass sich Menschen in solchen Situationen auch noch mit Bürokratie herumschlagen müssen!“ so Volksanwalt Kräuter.

Dazu lässt Sektionschef Pallinger wissen, dass sich das Ministerium des Problems bewusst ist. Gerade sei man dabei, die notwendigen Informationen in den Bundesländern zu erheben. Ziel sei, dass „der Akt bewegt wird und nicht der Mensch.“