BRINEK: Mauerrisse in Wohnung monatelang nicht saniert

22. August 2011

Ein Mieter einer Gemeindewohnung in Wien beschwerte sich darüber, dass durch Renovierungsarbeiten der Nachbarwohnung eine Mauer in seiner eigenen Wohnung gesprungen sei. Wiener Wohnen habe auf seine Beschwerde monatelang nicht reagiert. Die betroffene Mauer sei noch dazu durchnässt, da bereits seit zwei Jahren Wasser vom Dach eindringe. Dies habe er telefonisch gemeldet. Zwar hätte man Maßnahmen gesetzt, um ein weiteres Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindert, die Mauer wäre aber immer noch nass.

Auf Anfrage der Volksanwaltschaft teilte die zuständige Magistratsdirektion mit, dass bereits neun Tage nach Einlangen der Meldung über die Sprünge in der Mauer eine Besichtigung stattgefunden habe. Dabei seien lediglich Risse und keine Sprünge festgestellt worden. Man habe den Mieter informiert, dass die Sanierungsarbeiten ca. zwei Tage in Anspruch nehmen würden. Das von Wiener Wohnen beauftragte Malerunternehmen habe aber keinen Termin vereinbaren können, weil der Mieter seine Möbel nicht habe wegräumen wollen.

Der Mieter habe Wiener Wohnen im September 2007 gemeldet, dass Wasser von der WC- und Wohnzimmerdecke in seine Wohnung eindringe. Ein Notdienstunternehmen habe den am Dach festgestellten Schaden (defektes Einlaufrohr) noch am selben Tag behoben. Eine Meldung über die nasse Mauer scheine nicht auf. Der Mieter habe bei der Begehung im April 2010 diesbezüglich nichts vorgebracht. 

Volksanwältin, Dr. Gertrude Brinek zeigt sich erfreut, dass Wiener Wohnen auf Nachfrage unverzüglich angeboten hat, nicht nur die Mauerrisse zu schließen und auszumalen, sondern auch die vom alten Wasserschaden betroffenen Wände instand zu setzen. „Der Mieter kann nun wieder trocken und sorgenfrei wohnen“, stellt die Volksanwältin fest.