BRINEK: KEIN WINTERDIENST IN GEMEINDEEIGENEN WOHNANLAGEN

9. Mai 2011

Sturz und Verletzung durch unterlassene Schneeräumung

Eine Wienerin belegte mit Fotos, dass es in einer Wohnhausanlage im 21. Bezirk trotz starker Schneefälle im Dezember 2010 keinen Winterdienst gab. Sie sei ausgerutscht und habe sich das Handgelenk verletzt.

Die Magistratsdirektion bedauerte, dass das beauftragte Subunternehmen den Winterdienst unzureichend durchführte. Nach bekannt werden des Problems habe Wiener Wohnen alles unternommen, um die Mängel ehest möglich zu beheben und den ordnungsgemäßen Winterdienst in der Wohnhausanlage sicherzustellen. Die Versäumnisse des Subunternehmers seien dokumentiert worden. Für nicht bzw. mangelhaft erbrachte Leistungen werde die Betreuungspauschale reduziert und den Mietern gutgeschrieben.

Haus- und Außenbetreuung GmbH eingesetzt, Vergabe an anderes Unternehmen

Aufgrund der mangelnden Ressourcen von Drittfirmen habe man zur Schadensbegrenzung MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH eingesetzt.

Mittlerweile sei die Winterbetreuung der Wohnhausanlage an ein anderes Subunternehmen vergeben worden.