Amtsweg mit dreifachem Anlauf

21. Mai 2015

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich eine Anmeldebescheinigung nach dem Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz. Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35, hier kommt es immer wieder zu verlängerten Wartezeiten.

Die deutsche Staatsangehörige N.N. benötigte eine solche Bescheinigung. Im Internet recherchierte sie die Amtsstunden der MA 35: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr.

So machte sie sich an einem Öffnungstag vormittags auf den Weg in die Vorstadt nach Wien-Meidling zur MA 35. Um 11 Uhr im Amtsgebäude am vermeintlichen Beginn des Amtsweges angekommen, gab der amtliche Nummernautomat keine Wartenummer mehr aus. Das amtliche Nummernkontingent war bereits ausgeschöpft. Unverrichteter Dinge kehrte sie vom Amt zurück.

Beim zweiten Mal erreichte sie das Amtshaus bereits gegen 10 Uhr vormittags, aber wiederum verweigerte ihr der Nummernautomat die Wartenummer.

Wiederum den Donnerstag meidend, erreichte sie bei ihrem dritten Anlauf den Nummernautomaten um 9:15 Uhr und erlangte unbürokratisch die heiß ersehnte und für diesen Tag bereits vorletzte Wartenummer.

Da den Informationen im Internet zwar ein Hinweis zu entnehmen war, dass donnerstags mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei, jedoch kein Hinweis, dass man selbst bei Eintreffen zwei Stunden vor Ende der Amtsstunden abgewiesen werden konnte, machte die Volksanwaltschaft auf dieses mangelhafte Bürgerservice aufmerksam. Anderen Personen möge ein solch sinnloser Weg zur MA 35 erspart bleibt.

In ihrer Stellungnahme erläuterte die Stadt Wien, dass an Tagen, an denen ein besonders hohes „KundInnenaufkommen“ zu verzeichnen sei, ein anlassbezogener Nummernstopp ver-anlasst worden sei. Dies sei im Amtsgebäude auch mehrfach ausgehängt worden.
„Wie ein Betroffener von zu Hause aus davon Kenntnis erlangen könnte und warum diese wertvolle Information nicht auch im Internet bekannt gegeben wird, bleibt im Dunkeln“, kritisiert Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Die Volksanwaltschaft ersuchte die Stadt Wien, die erforderlichen Organisationsmaßnahmen zu treffen.