Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an NÖ Landtag

27. August 2014

Rund 6.000 Menschen in NÖ wandten sich in den Jahren 2012/2013 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Ihre Probleme bezogen sich vor allem auf Bauverfahren, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie Landes- und Gemeindeabgaben. „Die Volksanwaltschaft steht all diesen Menschen zur Seite, sie informiert über die Rechtslage, erteilt Auskünfte und stellt Informationen zur Verfügung. Ist ein Fehler der Behörden zu vermuten, leiten wir umgehend ein formelles Prüfverfahren ein“, sagt Dr. Gertrude Brinek, Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

Die Volksanwaltschaft hat in den Jahren 2012/2013 1.149 Prüffälle über die NÖ Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen – um fast ein Fünftel mehr als in den Jahren zuvor. Im Bereich des präventiven Menschenrechtsschutzes haben die Kommissionen der Volksanwaltschaft in Niederösterreich bisher rund 162 meist unangekündigte Kontrollen in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durchgeführt.

Brinek: Unzumutbare Verzögerungen bei Bauverfahren

Die Volksanwaltschaftstellt Mängel im Bauwesen fest. Immer wieder kommt es zu unzumutbaren Verfahrensverzögerungen. So hat die Baubehörde der Gemeinde Brand–Laaben elf Jahre benötigt, um über einen Antrag auf nachträgliche Baubewilligung zu entscheiden. Damit wurde die gesetzliche Entscheidungsfrist um ein Vielfaches überschritten. „Die Behörde blieb neun Jahre völlig untätig, da der betreffende Akt nicht mehr auffindbar war“, stellt Brinek fest. Sie fordert: „Behörden haben ihre Akten jedenfalls so zu verwalten, dass sie ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen können.“

Kräuter: Mängel bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter kritisiert, dass das Land NÖ in gesetzwidriger Weise die erhöhte Familienbeihilfe bei der Bemessung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen angerechnet hat. „Dies widerspricht der 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und stellt Betroffene vor gravierende finanzielle Probleme“, so Kräuter. Kräuter zeigt sich erfreut darüber, dass das Land NÖ diese Praxis aufgrund der Kritik der Volksanwaltschaft und Interessenvertretungen abgestellt hat. Die Volksanwaltschaft konnte außerdem die im August 2013 geplante Änderung des Mindestsicherungsgesetzes verhindern, mit der es zu einer gleichheitswidrigen finanziellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung gekommen wäre. „Mit dieser Gesetzesänderung wäre die Mindestsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, um zumindest ein Viertel gekürzt worden“, stellt Kräuter fest.

Fichtenbauer: Widersinnige Kanalgebühren für Zubauten ohne Kanalanschluss

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer kritisiert das NÖ Kanalgesetz. „Für nachträgliche Zubauten an Häusern muss eine sogenannte Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe entrichtet werden. Dies unabhängig davon, ob der Zubau an den Kanal angeschlossen ist oder nicht“, so Fichtenbauer. Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die etwa Wintergärten errichtet, muss daher Kanalgebühren von mehreren Hundert Euro bezahlen. Fichtenbauer fordert eine zeitgemäße Gesetzesanpassung: „Eine gesetzliche Ausnahmebestimmung für derartige Fälle ist dringend geboten.“