Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2012

12. April 2013

Am 12. April 2013 präsentierten die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka im Rahmen einer Pressekonferenz den Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012. Sie stellten fest, dass die Anzahl der durch die Volksanwaltschaft festgestellten Missstände in der Verwaltung von 1.041 im Jahr 2011 auf 1.519 im Jahr 2012 angestiegen ist. Die Volksanwaltschaft ist 2012 insgesamt 15.649 Beschwerden nachgegangen. Sie hat 9.315 Prüffälle abgeschlossen.

Themenschwerpunkte: Soziales, Innere Sicherheit, Justiz

In der Bundesverwaltung betrafen 2012 mehr als ein Viertel aller eingeleiteten Prüfverfahren den Sozialbereich. Fast 25 Prozent aller Prüfverfahren bezogen sich auf den Bereich Innere Sicherheit, wobei es vor allem um fremden- und asylrechtliche Beschwerden im Bereich des Innenministeriums und des Asylgerichtshofes ging. Eine Vielzahl an Beschwerden gab es auch im Bereich der Justiz. 15 Prozent aller Prüfverfahren bezogen sich auf diesen Themenbereich. In der Landes- und Gemeindeverwaltung dominierten Probleme mit der Jugendwohlfahrt und der Sozialhilfe, gefolgt von Beschwerden in Raumordnungs- und Baurechtsangelegenheiten.

Diskriminierungsschutz unzureichend

Gravierende Mängel stellte die Volksanwaltschaft im Bereich des Diskriminierungsschutzes fest. Sie ist 2012 auf Diskriminierungen aus Gründen der Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung sowie der Nationalität gestoßen. Die Volksanwaltschaft fordert Maßnahmen für den verbesserten Diskriminierungsschutz wie eine gesetzlich garantierte Valorisierung des Pflegegeldes, einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz und Leistungen der Behindertenhilfe, einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung von Barrieren und Unterlassung von Diskriminierung sowie die Einführung eines Mindestschadenersatzes.

Gesetzeswidrige Herabsetzung der Pflegegeldeinstufungen

Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass es mit der Übernahme des Landespflegegeldes durch den Bund infolge des Pflegegeldreformgesetzes 2012 zu gesetzwidrigen Herabsetzungen der Pflegegeldeinstufungen gekommen ist. Menschen erhielten plötzlich weniger Pflegegeld, obwohl sich an ihrem Zustand nichts geändert hat. Nach gesetzlichen Bestimmungen ist eine Herabsetzung des Pflegegeldes nur zulässig, wenn sich das Befinden der Betroffenen wesentlich verbessert hat.

Defizite im Maßnahmenvollzug

Mängel ortet die Volksanwaltschaft des Weiteren im Maßnahmenvollzug, für die die Justizanstalten nicht im erforderlichen Ausmaß eingerichtet sind. Justizanstalten greifen eher zur Behandlung mit Medikamenten, anstatt den InsassInnen die eigentlich benötigte psychologische Betreuung zu bieten. Die Volksanwaltschaft ersucht das Justizministerium dafür zu sorgen, dass Personen im Maßnahmenvollzug so rasch wie möglich die erforderliche Therapie erhalten, um ihre Haft nicht in die Länge zu ziehen.

Unzumutbare Verfahrensverzögerungen beim Asylgerichtshof

Kritik übt die Volksanwaltschaft an der überlangen Dauer der Verfahren beim Asylgerichtshof. Diese führen zu unzumutbaren Wartezeiten für Menschen, die um Asyl ansuchen und oft jahrelang nicht wissen, woran sie sind. Die Volksanwaltschaft fordert eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren insbesondere beim Asylgerichtshof. Auch im Bundesasylamt hat die Volksanwaltschaft Verzögerungen festgestellt.

Bisher rund 260 Kontrollen durch die Kommissionen

Die von der Volksanwaltschaft eingerichteten Kommissionen für den präventiven Menschenrechtsschutz haben bisher rund 260 Kontrollen in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durchgeführt. Ihre Wahrnehmungen verweisen auf menschenrechtliche Defizite. Diese betreffen die medizinische Versorgung in Justizanstalten, Anhaltebedingungen in Polizeieinrichtungen, mangelnde Betreuung bei Abschiebungen, Personalmangel in Einrichtungen für Minderjährige, mangelnde Barrierefreiheit und Ressourcen in Heimen sowie die Verwendung von Netzbetten in Psychiatrien. Die Volksanwaltschaft hat entsprechende Prüfverfahren eingeleitet.

Neuer Menschenrechtsbeirat legte Katalog von Prüfschwerpunkten vor

Der neue Menschenrechtsbeirat hat der Volksanwaltschaft  Anfang des Jahres einen Katalog von Prüfschwerpunkten vorgelegt. Dieser beinhaltet Themen, auf welche die Kommissionen in diesem Jahr wegen ihrer Dringlichkeit und menschenrechtlichen Sensibilität bei ihrer Besuchs- und Berichtstätigkeit prioritäres Augenmerk legen sollten. Zu jedem der vorgeschlagenen Prüfschwerpunkte wurde eine Punktation von Prüfmaßstäben mitgegeben – menschenrechtliche Standards, die für den Menschenrechtsbeirat von Interesse sind und auf die im Rahmen der Prüftätigkeit besonderes Augenmerk gelegt werden soll. Der Menschenrechtsbeirat hat bisher regelmäßig Berichte aus den drei Geschäftsbereichen der Volksanwaltschaft bekommen und beschäftigt sich derzeit  mit Fragen der Reichweite des Mandates der Kommissionen, der Methoden im Hinblick auf die  Entwicklung von menschenrechtlichen Standards, sowie der eigenen Rolle als Dialog- und Beratungsforum der Volksanwaltschaft im Bereich des präventiven Menschenrechtsschutzes.