Missstände bei der Berechnung der Mindestsicherung

17. September 2013

Volksanwaltschaft erwirkt gesetzeskonforme Berechnung der Mindestsicherung

Die Volksanwaltschaft ist regelmäßig, und aus allen Bundesländern mit Fällen konfrontiert, bei denen die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unrichtig bemessen wird, und Betroffene weniger finanzielle Unterstützung erhalten als ihnen zusteht. „Derartige Rechtswidrigkeiten bei der Vollziehung des Mindestsicherungsgesetzes durch die Länder sind leider keine Seltenheit“, stellt Volksanwalt Dr. Günther Kräuter fest.

So haben mehrere Bezirkshauptmannschaften der Steiermark bei der Berechnung der Höhe der Mindestsicherung eine noch nicht zuerkannte Wohnbeihilfe mit eingerechnet. Bürgerinnen und Bürger wandten sich verzweifelt an die Volksanwaltschaft, da sie aufgrund dieser Vorgehensweise in finanzielle Not gerieten.

In ihrem Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft fest, dass es in den meisten Bezirksverwaltungsbehörden der Steiermark übliche Praxis war, fiktive Wohnbeihilfenleistungen vor deren Zuerkennung gleich in die Berechnung der Mindestsicherung mit einzubeziehen. Damit sollten Doppelbezüge vermieden werden. Diese Vorgehensweise – so stellt die Volksanwaltschaft fest – ist nicht korrekt. Noch nicht verfügbare Mittel dürfen den Leistungsanspruch nicht schmälern. Die Volksanwaltschaft ersuchte daher die Steiermärkische Landesregierung, die erforderlichen Schritte zu setzen, damit die Berechnung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesetzeskonform durchgeführt wird.

Die Steiermärkische Landesregierung hat in Reaktion darauf eine entsprechende Rechtsmitteilung übermittelt und die Bezirkshauptmannschaften aufgefordert, die Berechnung der Mindestsicherung ordnungsgemäß durchzuführen. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist erfreut, dass es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu einer Lösung gekommen ist. „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Instrument der Armutsbekämpfung und der Absicherung menschlicher Grundbedürfnisse. Für die Volksanwaltschaft ist es daher unerlässlich, dass hilfebedürftige Menschen rasch und zuverlässig die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht“, betont Kräuter.