Menschenrechtskontrolle gemäß internationalen Standards

9. November 2012

Mit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft ein verfassungsrechtliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erhalten. Bei der Ausführung der damit verbundenen Aufgaben ist sie an internationale Vorgaben gebunden. Dies betrifft insbesondere auch die Kontrollbesuche in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug oder Misshandlung kommen kann. Die von der Volksanwaltschaft eingerichteten Besuchs-Kommissionen müssen dabei internationale Standards beachten.

Um dem gerecht zu werden, ist Erfahrungs- und Wissensaustausch auf internationaler Ebene besonders wichtig. Die Volksanwaltschaft hat daher in Zusammenarbeit mit dem Europarat vom 5. bis 7. November 2012 in Wien das Trainingsmodul „Shadow Monitoring“ durchgeführt. Drei Tage haben international anerkannte Expertinnen und Experten Kontrollbesuche in Justizanstalten, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen begleitet.

 

Austausch von Erfahrungen, die sich auf internationaler Ebene bewährt haben

„Das internationale System der Folterverhütung beruht auf einer nationalen und einer internationalen Achse“, sagte Dr. Markus Jaeger, Koordinator des Europäischen Projekts zur präventiven Folterverhütung, bei der Begrüßungsrede des Trainingsmoduls. Beim „Shadow Monitoring“  gehe es darum, diese beiden Achsen zu verbinden und Wissensaustausch zu ermöglichen. Damit können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Trainingsprogrammes von Ideen und praktischen Methoden lernen, die sich auf internationaler Ebene bereits bewährt haben.

 

Das Trainingsmodul: ExpertInnen begleiten Kontrollbesuche

Im Rahmen des Trainingsmoduls haben sechs internationale Expertinnen und Experten  die Kommissionen bei ihren Kontrollbesuchen in  zwei Justizanstalten, zwei psychiatrischen Einrichtungen und zwei Pflegeheimen begleitet. Gemeinsam wurden die Begehungen geplant, vorbereitet und nachbesprochen.  

Der erste Tag des Trainings stand  im Zeichen der Vorbereitung und Planung der Besuche. Am zweiten Tag fanden die Begehungen statt. Am dritten Tag wurden Daten gesammelt, Erfahrungen ausgetauscht und Schlüsse gezogen.

 

Volksanwaltschaft hat sich vorbildhaft auf Folterverhütung vorbereitet

„An den intensiven Vorbereitungsarbeiten der Volksanwaltschaft ist zu erkennen, dass Österreich die Folterverhütung besonders ernst nimmt“, resümiert Dr. Markus Jaeger nach dem Trainingsmodul. Einen derart seriösen Aufbau des Folterverhütungs-Projekts konnte er bisher in keinem anderen Land beobachten. Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek betont dazu, dass es trotz budgetär knapper Zeiten gelungen ist, dieses Projekt seriös und mit ausreichenden finanziellen Mitteln anzugehen. 

Zur Presseunterlage des Shadow Monitoring