Bauliche Barrieren für Menschen mit Behinderung

27. Mai 2014

Die MA 48 hat in Kooperation mit der MA 45 die 13 sogenannten „Oktagon-WCs“ auf der Donauinsel modernisiert. Diese entsprechen nun den hygienischen Standards, sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer jedoch unbenutzbar. Ein zu schmaler Weg und eine Stufe verhindern den Zugang. Das zuständige Stadtratbüro verwies den betroffenen Rollstuhlfahrer, der sich an die Volksanwaltschaft wandte, auf andere, behindertengerechte Toilettenanlagen auf der Donauinsel. Doch auch diese sind aufgrund der hohen Gehsteigkanten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer unerreichbar.

Die Volksanwaltschaft stellte eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Wiener Anti-Diskriminierungsgesetzes fest. Demnach ist Wien dazu verpflichtet, bei Umbauten Barrierefreiheit sicherzustellen. Die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden in einem Etappenplan festgelegt. Die Stadt Wien hat die „Oktagon WCs“ jedoch nicht in diesen Plan aufgenommen. Die Volksanwaltschaft forderte sie auf, dem umgehend nachzukommen und alle Sanierungen behindertengerecht zu tätigen. Die Stadt hat bereits reagiert und der Volksanwaltschaft einen entsprechenden Etappenplan übermittelt. Auch wurde die betreffende Gehsteigkante auf ein barrierefreies Niveau abgesenkt.