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Kostelka: Erhöhung des Pflegegeldes
Rund 5 Prozent der Bevölkerung, insgesamt mehr als 420.000 Personen, beziehen in Österreich Pflegegeld. Bei Problemen mit Pflegegeldeinstufungen können sich die Betroffenen an die Volksanwaltschaft wenden.
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Volksanwalt Kostelka fragt nach
In der Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete Volksanwalt Kostelka diesmal über Fortschritte und Lösungen, die er für Betroffene in den vergangenen Monaten erreichen konnte. So werden einer jungen Frau, die wegen eines Gendefektes kaum zweite Zähne hat, nun die Kosten für eine Zahnprothese ersetzt. Eine ehemalige Krankenschwester, die nach zwei unverschuldeten Unfällen nicht mehr ihrem Beruf nachgehen kann, erhält eine Umschulung finanziert.
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Kostelka: Verlegung eines Wachkomapatienten
Ein Wachkomapatient sollte auf eine 30 Kilometer entfernte Wachkomastation überstellt werden. Regelmäßige Besuche wären seiner schwer gehbehinderten Gattin dann aber nicht möglich gewesen. Der Magistrat Linz verweigerte ihr gegenüber zunächst die Verlegung und Kostenübernahme für einen näher gelegenen Pflegeheimplatz.
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Sachwalterschaft
Die Zahl der Sachwalterschaften hat sich in den letzten Jahren von rund 20.000 Menschen auf heute 50.000 erhöht. Entsprechend häufig wenden sich Betroffene oder deren Angehörige an die Volksanwaltschaft. Bei Fragen oder Beschwerden zur Sachwalterschaft ist Volksanwältin Brinek zuständig. Mehr Informationen finden Sie hier.
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Kostelka: Pflegegeld
Seit dem Tod ihres Ehemannes vor drei Jahren lebt die 84-jährige Frau N.N. allein in ihrer Wohnung. Vor zwei Jahren wurde bei ihr ein Tumor im Unterleib festgestellt, seit Juni dieses Jahres hat sich der Gesundheitszustand rapide verschlechtert und sie ist auf 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Volksanwalt Kostelka setzte sich für die Erhöhung ihres Pflegegeldes ein.
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Pflege-Enquete: Das Medienecho
Hier finden Sie einen Überblick über die Medienberichterstattung der Pflege-Enquete am 29. November in den Print- und AV-Medien.
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Pflege-Enquete in der Volksanwaltschaft
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka lud am 29. November 2010 zur Enquete "Die Zukunft der Pflege und Betreuung“.
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Kostelka: Konflikt ums Pflegegeld
Trotz seiner genetisch bedingten Erbkrankheit, durch die er in allen Bereichen auf seine Eltern angewiesen ist und sich nicht selbst fortbewegen kann, erhält Sascha N.N. nur Pflegegeld der Stufe 6. Volksanwalt Kostelka konnte helfen.
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Kostelka: Unsensibler Gutachter?
Familie N.N. hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil ein Gutachter, der im Auftrag der stmk Landesregierung ein Pflegegeldgutachten für den todkranken Sohn Jörg zu erstellen hatte, dabei ein Benehmen an den Tag legte, dass alle Angehörigen heute noch empört. Der Sohn starb wenige Stunden nach dem Besuch des Gutachters am 5. Jänner 2011.
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KOSTELKA: UNBEMERKTE SCHWANGERSCHAFT - GEMEINDE WIEN FORDERT AUSBILDUNGSKOSTEN ZURÜCK
Frau N.N. aus Bad Blumau schloss mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund eine Vereinbarung über die Absolvierung einer Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester ab. In dieser Vereinbarung verpflichtete sie sich, nach positivem Abschluss der Ausbildung ein dreijähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien einzugehen. Dass sich ihr Leben in andere Bahnen bewegen würde, war weder absehbar noch beabsichtigt. Die junge Frau ist jetzt Mutter eines 2 ½ jährigen Mädchens und wurde aufgefordert, rund 19.300 Euro zurückzahlen, weil sie ihr Dienstverhältnis beendet hat.