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Die Volksanwaltschaft
Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wer die Volksanwälte sind und wofür sie zuständig sind.
Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie draufklicken.
Schwarz unterstrichene Informationen sind schwierige Begriffe, zu denen Sie im Bereich "Fachbegriffe" weitere Erklärungen finden.In einer Broschüre der Volksanwaltschaft sind alle Informationen in einfacher Sprache zusammengefasst: Bitte hier klicken.
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Die Volksanwälte
Die Volksanwaltschaft besteht aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Nationalrat gewählt. Sie arbeiten immer für 6 Jahre. Am Ende der 6 Jahre wird neu gewählt. Es können dieselben Mitglieder noch einmal gewählt werden.
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind unabhängig. Das heißt, niemand darf ihnen sagen was sie tun sollen oder was sie nicht tun sollen. Sie entscheiden selbst über ihre Arbeitsweise.
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft können nicht abgewählt, abberufen oder aus ihrem Amt enthoben werden. Das bedeutet, wenn sie einmal gewählt sind, können sie auf jeden Fall für 6 Jahre als Volksanwälte arbeiten. Da kann niemand etwas dagegen tun.
Die Volksanwälte werden vom Bundepräsidenten angelobt. Das bedeutet, der Bundespräsident erteilt ihnen den Auftrag, mit ihrer Arbeit zu beginnen.
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft müssen wissen, wie die österreichische Verwaltung funktioniert. Sie müssen auch über die Menschenrechte Bescheid wissen. Sie überprüfen nämlich auch, ob die Menschenrechte in Österreich eingehalten werden.
Es gibt immer 3 Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Im Moment sind das:Gaby Schwarz
Bernhard Achitz
Walter Rosenkranz
Sie wurden für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2025 gewählt. Es gibt immer einen Leiter oder eine Leiterin der Volksanwaltschaft. Man nennt das einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Der Vorsitz wechselt jedes Jahr Ende Juni. Im Moment ist Gaby Scharz die Vorsitzende der Volksanwaltschaft. -
Gaby Schwarz
Seit 1. Juli 2022 ist Gaby Schwarz Volksanwältin. Sie ist auch Generalsekretärin des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI). Dieses Institut hilft anderen Ombudsman-Einrichtungen auf der ganzen Welt. Volksanwältin Schwarz ist zuständig für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Dauer der Verfahren bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften, europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung. Außerdem prüft sie die Verwaltung und Aufgaben der Gemeinden (dazu zählen die Raumordnung, das Baurecht, Wohnen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.
So können Sie Volksanwältin Schwarz kontaktieren:
Volksanwältin Gaby Schwarz
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 WienTelefon +43 / (0)1 / 515 05-131
Fax +43 / (0)1 / 515 05-170
E-Mail: vab@volksanwaltschaft.gv.atFür konkrete Beschwerden an Volksanwältin Schwarz verwenden Sie bitte das Online-Beschwerdeformular oder kommen zu einem Sprechtag.
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Bernhard Achitz
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich.
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz wurde am 20. Juli 1965 in Wien geboren. Er studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften und schloss mit Magister ab. Nach dem Gerichtsjahr war er zunächst Mitarbeiter in der Sozialpolitischen Abteilung der Arbeiterkammer Wien. Anschließend leitete er bis 2007 das Referat für Sozialpolitik im Österreichischen Gewerkschaftsbund. Von 2008 bis Juni 2019 war er Leitender Sekretär des ÖGB und gehörte somit auch dem ÖGB-Vorstand an. Außerdem war er Vorstandsmitglied der Bundesarbeitskammer.
Bernhard Achitz war für den ÖGB in verschiedenen Positionen in der Arbeitsmarktverwaltung und in der Gesundheitsverwaltung tätig. So war er von 1999 bis 2008 Mitglied des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich. Weiters war er langjähriges Mitglied des Verbandsvorstandes, ab 2006 erster stellvertretender Vorsitzender. Von 1. April 2019 bis Juni 2019 war er Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Überleitungsausschusses in der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Vom 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 war Bernhard Achitz als Vertreter des ÖGB im Grundrechtsausschuss des Österreich-Konvents tätig. Als Delegationsmitglied bei mehreren Jahrestagungen der International Labour Organization (ILO) sowie Kongressen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) trat er auch auf internationaler Ebene für Gewerkschafts- und Menschenrechte ein.
So können Sie Volksanwalt Achitz kontaktieren:
Volksanwalt Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 WienTelefon +43 / (0)1 / 515 05-111
Fax +43 / (0)1 / 515 05-160
E-Mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.atFür konkrete Beschwerden an Volksanwalt Achitz verwenden Sie bitte das Online-Beschwerdeformular oder kommen zu einem Sprechtag.
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Walter Rosenkranz
Dr. Walter Rosenkranz ist seit 1. Juli 2019 Volksanwalt. Auf Bundesebene ist er zuständig für das Polizei-, Fremden- und Asylrecht, die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Kindergärten, Schulen und Universitäten. Auf Landesebene prüft er Verkehrs- und Agrarangelegenheiten sowie Fragen zu Gemeindeabgaben.
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz wurde am 29. Juli 1962 in Krems an der Donau (Niederösterreich) geboren. Er absolvierte seine Schulausbildung in Krems und machte zwischen 1978 und 1980 eine Ausbildung zum Musikschullehrer für NÖ Musikschulen. Anschließend besuchte Walter Rosenkranz die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Nach seinem Studium leistete er seinen Präsenzdienst ab.
Zwischen 1991 und 1992 arbeitete Rosenkranz als Vertragsbediensteter im Bundesministerium für Landesverteidigung. Anschließend war er zwei Jahre als Jurist für den FPÖ-Landtagsklub Wien tätig und im Jahr 1994 Landesparteisekretär der FPÖ Wien. Von 1995 bis 2000 war er Rechtsanwaltsanwärter. Seit 2000 war Walter Rosenkranz als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Darüber hinaus war er von Oktober 2008 bis Juni 2019 Abgeordneter zum Nationalrat und dort von 2017 bis Mai 2019 Klubobmann der FPÖ. Von 2013 bis 2019 war er auch Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich.
So können Sie Volksanwalt Rosenkranz kontaktieren:
Volksanwalt Walter Rosenkranz
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 WienTelefon +43 / (0)1 / 515 05-121
Fax +43 / (0)1 / 515 05-180
E-Mail: vac@volksanwaltschaft.gv.atFür konkrete Beschwerden an Volksanwalt Rosenkranz verwenden Sie bitte das Online-Beschwerdeformular oder kommen zu einem Sprechtag.