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Rente für Heimopfer
Heimopfer können nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) eine Zusatzrente bekommen. Diese Rente beträgt 403,10 Euro pro Monat, 12 Mal im Jahr, zusätzlich zur Pension.
Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie darauf klicken.
Wer kann eine Rente für Heimopfer beantragen?
· Betroffene ab dem gesetzlichen Pensionsalter
· Betroffene, die Mindestsicherung bekommen,
weil sie arbeitsunfähig sind· Betroffene, die bereits eine Pension erhalten
Voraussetzungen:
Sie haben als Heimopfer bereits eine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung erhalten (zum Beispiel von Opferschutzstelle Bundesland, Weisser Ring, Opferschutzanwaltschaft, …).
Oder:
Sie erklären der Rentenkommission der Volksanwaltschaft, dass Sie Opfer von Missbrauch und Gewalt geworden sind. Diese Gewalt haben Sie in einem Kinder- oder Jugendheim oder in einer Pflegefamilie erlebt. Das Heim oder Internat wurde vom Bund, einem Bundesland oder der Kirche geführt.
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Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer?
Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:
- PVA: Pensionsversicherungsanstalt
- SVS: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (inklusive Bauern)
- BVAEB: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- Sozialministeriumservice (SMS)
- andere Sozialversicherungsträger
(z.B. Gebietskrankenkasse)- Rentenkommission der Volksanwaltschaft
- Gericht oder Gemeindeamt
Hier bekommen Sie:
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Ist die Volksanwaltschaft zuständig?
Wenn Sie noch keine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung bekommen haben oder Ihr Ansuchen abgelehnt wurde.
Der Ablauf bei der Volksanwaltschaft:
· Die Volksanwaltschaft wird von der Stelle, die Ihre
Pension bezahlt, oder vom Sozialministerium informiert.· Sie werden von der Volksanwaltschaft kontaktiert.
· Die Volksanwaltschaft holt sich Ihren Akt bei
der Jugendwohlfahrtsbehörde.· Sie werden zu einem Gespräch bei einer Expertin oder
einem Experten eingeladen. Diese Person erstellt mit
Ihnen einen Bericht, der ungefähr 4 Seiten lang ist.· Dieser so genannte Clearing-Bericht wird anonymisiert,
Ihr Name wird also aus dem Bericht gelöscht.
Dann bekommt die Rentenkommission diesen Bericht. -
Was ist die Rentenkommission?
12 Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Berufen bilden die Rentenkommission. Volksanwalt Bernhard Achitz leitet die Kommission.
Das sind die Mitglieder der Rentenkommission:
· Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
(Leiter der Rentenkommission)· Dr. Gabriele Fink-Hopf
(Vizepräsidentin, OLG Wien)· Dr. Norbert Gerstberger
(Richter, LG für Strafsachen Wien)· Prim. Dr. Ralf Gößler
(Kinder- und Jugendpsychiater, KH Hietzing)· Mag. Christine Steger
(Behindertenanwältin)· a. Univ.-Prof. Dr. Michael John
(Sozialhistoriker, JKU)· Prof. (FH) Mag. Dr. Rainer Loidl
(Soziologe, FH Joanneum Graz)· Dr. Oliver Scheiber
(Leiter BG Meidling,
Vorstandsmitglied Weisser Ring)· Romana Schwab
(Obfrau, Verein ehemalige Heim- und Pflegekinder)· Mag. Natascha Smertnig
(Weisser Ring Wien)· Barbara Winner, MSc
(Psychologin, Kinder- und
Jugendanwaltschaft Tirol)· Mag. Hedwig Wölfl
(Psychologin, Die Möwe) -
Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?
Die Rentenkommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente von Personen,
· die noch keine Entschädigung erhalten haben.
· die ein Ansuchen gestellt haben, das abgelehnt wurde.
Die Rentenkommission prüft den Bericht, der gemeinsam mit Ihnen erstellt wurde. Der Bericht ist anonymisiert, das heißt, dass die Rentenkommission Ihren Namen nicht kennt. Die Rentenkommission beurteilt, ob Ihre Beschreibung der Erlebnisse glaubhaft ist. Dann bekommt die Volksanwaltschaft von der Rentenkommission einen Vorschlag für eine Entscheidung.
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Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Die Volksanwaltschaft schickt an die pensionsauszahlende Stelle oder das Sozialministerium die Empfehlung der Rentenkommission. Diese Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid per Post zugeschickt.
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Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen ab der Zustellung eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen.
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Kontakt zum Büro der Rentenkommission
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
Service-Nummer (kostenlos):
0800 223 223 256 oder
0800 223 223 144Telefonnummer: 01 515 050
Telefonzeiten: werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
Fax: 01 51505 150 oder 01 51505 190
E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at -
Anlaufstellen zu pauschalierten Entschädigungen oder Therapien
Hier finden Sie eine Liste von Anlaufstellen. Diese sind beauftragt, pauschalierte Entschädigungen durchzuführen oder die Kosten für Therapien zu übernehmen:
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Wien
Gemeinde Wien
Psychologische Hilfe für ehemalige Wiener Heimkinder
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Modecenterstraße 14 / Block C / 4. Stock
1030 WienKontaktperson: Marion Hawel, Referat Soziale Arbeit
Tel.: +43 (0) 1 70 77 000
E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at
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Niederösterreich
Unabhängige Opferschutzstelle der NÖ Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung GS7 Haus 14, 6.Stock, Zi.20
Landhausplatz 1
3109 St. PöltenKontaktperson: Andrea Neuwirth
Tel.:+43 (0) 2742 9005 - 16537
E-Mail: post.gs3@noel.gv.at
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Oberösterreich
Unabhängige Opferschutzstelle des Landes Oberösterreich für ehemalige Heim-und Pflegekinder
Kinder-und Jugendanwaltschaft Oberösterreich
Energiestraße 2
4021 LinzKontaktperson: Mag.a Astrid Egger
Tel.: +43 (0) 732 7720 – 14017
E-Mail: astrid.egger@ooe.gv.at
Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Soziales, Jugend und Familie
Hauptstraße 1-5
4041 LinzKontaktperson: Magdalena Windischhofer, BA
Tel.:+43 (0) 732 7070 - 2850
E-Mail: sjf@mag.linz.at
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Burgenland
Kinder-und Jugendanwaltschaft Burgenland
Europaplatz 1
7000 EisenstadtKontaktperson: Mag. Christian Reumann
Tel.: +43 (0) 57 600 - 2808
E-Mail: post.jugendanwalt@bgld.gv.at
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Steiermark
Clearingstelle des Landes Steiermark
Gewaltschutzzentrum Steiermark
Granatengasse 4, 2. Stock
8020 GrazKontaktperson: Marina Sorgo, MA
Tel.: +43 (0) 316 - 77 41 99
E-Mail: office@gewaltschutzzentrum.at
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Kärnten
Opferschutzstelle des Landes Kärnten
Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am WörtherseeKontaktperson: Mag.a (FH) Nina Wrulich, BSc
Tel.: +43 (0) 50 536 57136
E-Mail: opferschutz@ktn.gv.at
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Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 3/02 – Kinder- und Jugendhilfe
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 SalzburgKontaktperson: Mag. Dr. Nicole Solarz
Tel.: + 43 (0) 662 8042 - 3632
E-Mail: nicole.solarz@salzburg.gv.at
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Tirol
Anlaufstelle für Opferschutz des Landes Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung
Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales
Boznerplatz 5
6020 InnsbruckKontaktperson: Barbara Winner, MSc
Tel.: +43 (0) 512 508 2700
E-Mail: opferschutz@tirol.gv.at
Anlaufstelle Opferschutz der Stadt Innsbruck
Büro der Magistratsdirektorin Rathaus Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18
6020 InnsbruckKontaktperson: Mag.a Alexandra Hörtnagl
Tel.: +43 (0) 512 5360 3356
E-Mail: kontakt@innsbruck.gv.at
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Vorarlberg
Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Schießstätte 12
6800 FeldkirchKontaktperson: Mag. Christian Netzer, MBA
Tel.: +43 (0) 5522 84900
E-Mail: opferschutz@vorarlberg.at
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Kirchliche Anlaufstellen
Stiftung Opferschutz der katholischen Kirche in Österreich
Kooperationsvereinbarung Evang. Kirche und Diakonie beim Weissen Ring
Weisser Ring Österreich
Alserbachstraße 18, 3. Stock, Tür 6
1090 WienTel.: 050 50 16
E-Mail: office@weisser-ring.at
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SOS-Kinderdorf
SOS-Kinderdorf
Stafflerstraße 10a
6020 InnsbruckExterne Ombudsstelle Süd/Graz
Kontaktperson: Mag.a Sonja Sofia Hameter
Tel.: +43 (0) 664 5250717
E-Mail: sofia@hameter.netExterne Ombudsstelle Nord/Wien
Kontaktperson: Mag.a Karin Flenreiss-Frankl
Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
Tel.: +43 (0) 1 345 1 449
www.psycho-diagnostik.at
E-Mail: office@psycho-diagnostik.atExterne Ombudsstelle West/Innsbruck
Kontaktperson: Mag. Martin Schölzhorn
Tel.: +43 (0) 699 - 884 65 130
E-Mail: office@schoelzhorn-praxis.at