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- Rente für Heimopfer »
- Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer? »
- Ist die Volksanwaltschaft zuständig? »
- Was ist die Rentenkommission? »
- Welche Aufgabe hat die Rentenkommission? »
- Wer entscheidet über Ihren Antrag? »
- Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid? »
- Kontakt zum Büro der Rentenkommission »
- Anlaufstellen zu pauschalierten Entschädigungen oder Therapien »
Rente für Heimopfer
Heimopfer können nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) eine Zusatzrente bekommen. Diese Rente beträgt 367,50 Euro pro Monat, 12 Mal im Jahr, zusätzlich zur Pension.
Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie darauf klicken.
Wer kann eine Rente für Heimopfer beantragen?
· Betroffene ab dem gesetzlichen Pensionsalter
· Betroffene, die Mindestsicherung bekommen,
weil sie arbeitsunfähig sind· Betroffene, die bereits eine Pension erhalten
Voraussetzungen:
Sie haben als Heimopfer bereits eine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung erhalten (zum Beispiel von Opferschutzstelle Bundesland, Weisser Ring, Opferschutzanwaltschaft, …).
Oder:
Sie erklären der Rentenkommission der Volksanwaltschaft, dass Sie Opfer von Missbrauch und Gewalt geworden sind. Diese Gewalt haben Sie in einem Kinder- oder Jugendheim oder in einer Pflegefamilie erlebt. Das Heim oder Internat wurde vom Bund, einem Bundesland oder der Kirche geführt.
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Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer?
Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:
- PVA: Pensionsversicherungsanstalt
- SVS: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (inklusive Bauern)
- BVAEB: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- Sozialministeriumservice (SMS)
- andere Sozialversicherungsträger
(z.B. Gebietskrankenkasse)- Rentenkommission der Volksanwaltschaft
- Gericht oder Gemeindeamt
Hier bekommen Sie:
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Ist die Volksanwaltschaft zuständig?
Wenn Sie noch keine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung bekommen haben oder Ihr Ansuchen abgelehnt wurde.
Der Ablauf bei der Volksanwaltschaft:
· Die Volksanwaltschaft wird von der Stelle, die Ihre
Pension bezahlt, oder vom Sozialministerium informiert.· Sie werden von der Volksanwaltschaft kontaktiert.
· Die Volksanwaltschaft holt sich Ihren Akt bei
der Jugendwohlfahrtsbehörde.· Sie werden zu einem Gespräch bei einer Expertin oder
einem Experten eingeladen. Diese Person erstellt mit
Ihnen einen Bericht, der ungefähr 4 Seiten lang ist.· Dieser so genannte Clearing-Bericht wird anonymisiert,
Ihr Name wird also aus dem Bericht gelöscht.
Dann bekommt die Rentenkommission diesen Bericht. -
Was ist die Rentenkommission?
12 Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Berufen bilden die Rentenkommission. Volksanwalt Bernhard Achitz leitet die Kommission.
Das sind die Mitglieder der Rentenkommission:
· Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
(Leiter der Rentenkommission)· Dr. Gabriele Fink-Hopf
(Vizepräsidentin, OLG Wien)· Dr. Norbert Gerstberger
(Richter, LG für Strafsachen Wien)· Prim. Dr. Ralf Gößler
(Kinder- und Jugendpsychiater, KH Hietzing)· Mag. Christine Steger
(Behindertenanwältin)· a. Univ.-Prof. Dr. Michael John
(Sozialhistoriker, JKU)· Prof. (FH) Mag. Dr. Rainer Loidl
(Soziologe, FH Joanneum Graz)· Dr. Oliver Scheiber
(Leiter BG Meidling,
Vorstandsmitglied Weisser Ring)· Romana Schwab
(Obfrau, Verein ehemalige Heim- und Pflegekinder)· Mag. Natascha Smertnig
(Weisser Ring Wien)· Barbara Winner, MSc
(Psychologin, Kinder- und
Jugendanwaltschaft Tirol)· Mag. Hedwig Wölfl
(Psychologin, Die Möwe) -
Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?
Die Rentenkommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente von Personen,
· die noch keine Entschädigung erhalten haben.
· die ein Ansuchen gestellt haben, das abgelehnt wurde.
Die Rentenkommission prüft den Bericht, der gemeinsam mit Ihnen erstellt wurde. Der Bericht ist anonymisiert, das heißt, dass die Rentenkommission Ihren Namen nicht kennt. Die Rentenkommission beurteilt, ob Ihre Beschreibung der Erlebnisse glaubhaft ist. Dann bekommt die Volksanwaltschaft von der Rentenkommission einen Vorschlag für eine Entscheidung.
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Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Die Volksanwaltschaft schickt an die pensionsauszahlende Stelle oder das Sozialministerium die Empfehlung der Rentenkommission. Diese Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid per Post zugeschickt.
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Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen ab der Zustellung eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen.
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Kontakt zum Büro der Rentenkommission
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
Service-Nummer (kostenlos):
0800 223 223 256 oder
0800 223 223 144Telefonnummer: 01 515 050
Telefonzeiten: werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
Fax: 01 51505 150 oder 01 51505 190
E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at -
Anlaufstellen zu pauschalierten Entschädigungen oder Therapien
Hier finden Sie eine Liste von Anlaufstellen. Diese sind beauftragt, pauschalierte Entschädigungen durchzuführen oder die Kosten für Therapien zu übernehmen:
Gemeinde Wien
Psychologische Hilfe für ehemalige Wiener Heimkinder
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Modecenterstraße 14/Block C/4. Stock
1030 Wien
Kontaktperson: Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal
Tel.: +43 (0) 1 70 77 000
E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 3/02 – Kinder- und Jugendhilfe
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 Salzburg
Kontaktperson: Mag.a Dr.in Nicole Solarz
Tel.: + 43 (0) 662 8042 - 3632
E-Mail: nicole.solarz@salzburg.gv.at
Anlaufstelle für Opferschutz des Landes Tirol
Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales
Boznerplatz 5
6020 Innsbruck
Kontaktperson: Barbara Winner MSc
Tel.: +43 (0) 512 508 2700
E-Mail: opferschutz@tirol.gv.at
Clearingstelle des Landes Steiermark
Gewaltschutzzentrum
Granatengasse 4, 2. Stock
8020 Graz
Kontaktperson: Marina Sorgo, MA
Tel.: +43 (0) 316 - 77 41 99
E-Mail: office@gewaltschutzzentrum.at
Entschädigungsprojekt Pavillon 15 / Klinik Penzing (vormals Otto-Wagner-Spital)
Wiener Gesundheitsverbund - Generaldirektion
Vorstandsressort Recht & Compliance
Fachexpertin Medizin- und Forschungsrecht
Thomas-Klestil-Platz 7/1
1030 Wien
Kontaktperson: Mag.a Katrin Forstner, BA MA
Tel.: +43 (0) 1 404 09 - 60586
E-Mail 1: katrin.forstner@gesundheitsverbund.at
E-Mail 2: ged.rco@gesundheitsverbund.at
Kinder-und Jugendanwaltschaft Burgenland
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Kontaktperson: Mag. Christian Reumann
Tel.: +43 (0) 57 600 - 2808
E-Mail: post.jugendanwalt@bgld.gv.at
Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Soziales, Jugend und Familie
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
Kontaktperson: Mag. Anton Haas
Tel.:+43 (0) 732 7070 - 2850
E-Mail: anton.haas@mag.linz.at
Opferschutzstelle des Landes Kärnten
Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontaktperson: Mag.a (FH) Nina Lin
Tel.: +43 (0) 50 536 57136
E-Mail: opferschutz@ktn.gv.at
Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Schießstätte 12
6800 Feldkirch
Kontaktperson: Mag. Christian Netzer, MBA
Tel.: +43 (0) 5522 84900
E-Mail: opferschutz@vorarlberg.at
Anlaufstelle Opferschutz der Stadt Innsbruck
Büro der Magistratsdirektorin Rathaus Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Kontaktperson: Mag.a Alexandra Hörtnagl
Tel.: +43 (0) 512 5360 3356
E-Mail: kontakt@innsbruck.gv.at
Unabhängige Opferschutzstelle der NÖ Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung GS7 Haus 14, 6.Stock, Zi.20
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Kontaktperson: Andrea Neuwirth
Tel.:+43 (0) 2742 9005 - 16537
E-Mail: post.gs7@noel.gv.at
Unabhängige Opferschutzstelle des Landes Oberösterreich für ehemalige Heim-und Pflegekinder
Kinder-und Jugendanwaltschaft Oberösterreich
Energiestraße 2
4021 Linz
Kontaktperson: Mag. Astrid Egger
Tel.: +43 (0) 732 7720 – 14017
E-Mail: astrid.egger@ooe.gv.at
Stiftung Opferschutz der katholischen Kirche in Österreich
Kooperationsvereinbarung Evang. Kirche und Diakonie beim Weissen Ring
Weisser Ring Österreich
Alserbachstraße 18, 3. Stock, Tür 6
1090 Wien
Kontaktperson: Djenifer Seferović-Memedoska
Tel.: +43 (0) 1 712 14 05
E-Mail: d.seferovic@weisser-ring.at
SOS-Kinderdorf
Stafflerstraße 10a
6020 Innsbruck
Externe Ombudsstelle Süd/Graz
Kontaktperson: Mag.a Sonja Sofia Hameter
Tel.: +43 (0) 664 5250717
E-Mail: sofia@hameter.net
Externe Ombudsstelle Nord/Wien
Kontaktperson: Mag.a Karin Flenreiss-Frankl
Strozzigasse 32-34/19
1080 Wien
Tel.: +43 (0) 1 345 1 449
E-Mail: office@psycho-diagnostik.at
Externe Ombudsstelle West/Innsbruck
Kontaktperson: Mag. Martin Schölzhorn
Tel.: +43 (0) 699 - 884 65 130
E-Mail: office@schoelzhorn-praxis.at