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- Rente für Heimopfer »
- Wer kann eine Rente für Heimopfer beantragen? »
- Hier bekommen Sie: »
- Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer? »
- Ist die Volksanwaltschaft zuständig? »
- Der Ablauf bei der Volksanwaltschaft: »
- Was ist die Rentenkommission? »
- Welche Aufgabe hat die Rentenkommission? »
- Wer entscheidet über Ihren Antrag? »
- Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid? »
- Kontakt zum Büro der Rentenkommission: »
Rente für Heimopfer
Heimopfer können nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) eine Zusatzrente bekommen. Diese Rente beträgt 337,30 Euro pro Monat, 12 Mal im Jahr, zusätzlich zur Pension.
Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie darauf klicken.
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Wer kann eine Rente für Heimopfer beantragen?
· Betroffene ab dem gesetzlichen Pensionsalter
· Betroffene, die Mindestsicherung bekommen,
weil sie arbeitsunfähig sind· Betroffene, die bereits eine Pension erhalten
Voraussetzungen:
Sie haben als Heimopfer bereits eine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung erhalten (zum Beispiel von Opferschutzstelle Bundesland, Weisser Ring, Opferschutzanwaltschaft, …).
Oder:
Sie erklären der Rentenkommission der Volksanwaltschaft, dass Sie Opfer von Missbrauch und Gewalt geworden sind. Diese Gewalt haben Sie in einem Kinder- oder Jugendheim oder in einer Pflegefamilie erlebt. Das Heim oder Internat wurde vom Bund, einem Bundesland oder der Kirche geführt.
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Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer?
Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:
- PVA: Pensionsversicherungsanstalt
- SVS: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (inklusive Bauern)
- BVAEB: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
- Sozialministeriumservice (SMS)
- andere Sozialversicherungsträger
(z.B. Gebietskrankenkasse)- Rentenkommission der Volksanwaltschaft
- Gericht oder Gemeindeamt
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Ist die Volksanwaltschaft zuständig?
Wenn Sie noch keine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung bekommen haben oder Ihr Ansuchen abgelehnt wurde.
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Der Ablauf bei der Volksanwaltschaft:
· Die Volksanwaltschaft wird von der Stelle, die Ihre
Pension bezahlt, oder vom Sozialministerium informiert.· Sie werden von der Volksanwaltschaft kontaktiert.
· Die Volksanwaltschaft holt sich Ihren Akt bei
der Jugendwohlfahrtsbehörde.· Sie werden zu einem Gespräch bei einer Expertin oder
einem Experten eingeladen. Diese Person erstellt mit
Ihnen einen Bericht, der ungefähr 4 Seiten lang ist.· Dieser so genannte Clearing-Bericht wird anonymisiert,
Ihr Name wird also aus dem Bericht gelöscht.
Dann bekommt die Rentenkommission diesen Bericht. -
Was ist die Rentenkommission?
12 Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Berufen bilden die Rentenkommission. Volksanwalt Bernhard Achitz leitet die Kommission.
Das sind die Mitglieder der Rentenkommission:
· Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
(Leiter der Rentenkommission)· Dr. Gabriele Fink-Hopf
(Vizepräsidentin, OLG Wien)· Dr. Norbert Gerstberger
(Richter, LG für Strafsachen Wien)· Prim. Dr. Ralf Gößler
(Kinder- und Jugendpsychiater, KH Hietzing)· Dr. Hansjörg Hofer
(Behindertenanwalt)· a. Univ.-Prof. Dr. Michael John
(Sozialhistoriker, JKU)· Dr. Günther Kräuter
(Volksanwalt a.D.)· Prof. (FH) Mag. Dr. Rainer Loidl
(Soziologe, FH Joanneum Graz)· Dr. Oliver Scheiber
(Leiter BG Meidling,
Vorstandsmitglied Weisser Ring)· Romana Schwab
(Obfrau, Verein ehemalige Heim- und Pflegekinder)· Mag. Natascha Smertnig
(Weisser Ring Wien)· Barbara Winner, MSc
(Psychologin, Kinder- und
Jugendanwaltschaft Tirol)· Mag. Hedwig Wölfl
(Psychologin, Die Möwe) -
Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?
Die Rentenkommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente von Personen,
· die noch keine Entschädigung erhalten haben.
· die ein Ansuchen gestellt haben, das abgelehnt wurde.
Die Rentenkommission prüft den Bericht, der gemeinsam mit Ihnen erstellt wurde. Der Bericht ist anonymisiert, das heißt, dass die Rentenkommission Ihren Namen nicht kennt. Die Rentenkommission beurteilt, ob Ihre Beschreibung der Erlebnisse glaubhaft ist. Dann bekommt die Volksanwaltschaft von der Rentenkommission einen Vorschlag für eine Entscheidung.
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Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Die Volksanwaltschaft schickt an die pensionsauszahlende Stelle oder das Sozialministerium die Empfehlung der Rentenkommission. Diese Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid per Post zugeschickt.
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Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen ab der Zustellung eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen.
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Kontakt zum Büro der Rentenkommission:
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
Service-Nummer (kostenlos):
0800 223 223 256 oder
0800 223 223 144Telefonnummer: 01 515 050
Telefonzeiten: Mo - Fr: 09 - 12 Uhr, Do: 09 - 16 Uhr
Fax: 01 51505 150 oder 01 51505 190
E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at