• Rente für Heimopfer

    Heimopfer können nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) eine Zusatzrente bekommen. Diese Rente beträgt 403,10 Euro pro Monat, 12 Mal im Jahr, zusätzlich zur Pension.

    Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie darauf klicken.
     

    Wer kann eine Rente für Heimopfer beantragen?

    ·         Betroffene ab dem gesetzlichen Pensionsalter

    ·         Betroffene, die Mindestsicherung bekommen,
              weil sie arbeitsunfähig sind

    ·         Betroffene, die bereits eine Pension erhalten

    Voraussetzungen:

    Sie haben als Heimopfer bereits eine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung erhalten (zum Beispiel von Opferschutzstelle Bundesland, Weisser Ring, Opferschutzanwaltschaft, …).

    Oder:

    Sie erklären der Rentenkommission der Volksanwaltschaft, dass Sie Opfer von Missbrauch und Gewalt geworden sind. Diese Gewalt haben Sie in einem Kinder- oder Jugendheim oder in einer Pflegefamilie erlebt. Das Heim oder Internat wurde vom Bund, einem Bundesland oder der Kirche geführt.

  • Wo stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rente für Heimopfer?

    Bei diesen Stellen können Sie einen Antrag stellen:

    - PVA: Pensionsversicherungsanstalt

    - SVS: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (inklusive Bauern)

    - BVAEB: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

    - Sozialministeriumservice (SMS)

    - andere Sozialversicherungsträger
    (z.B. Gebietskrankenkasse)

    - Rentenkommission der Volksanwaltschaft

    - Gericht oder Gemeindeamt

     

    Hier bekommen Sie:

    Antrag auf Heimopferrente

    Informationen zum Antrag auf Heimopferrente

  • Ist die Volksanwaltschaft zuständig?

    Wenn Sie noch keine Entschädigung von einer Opferschutzeinrichtung bekommen haben oder Ihr Ansuchen abgelehnt wurde.

    Der Ablauf bei der Volksanwaltschaft:

    ·       Die Volksanwaltschaft wird von der Stelle, die Ihre
            Pension bezahlt, oder vom  Sozialministerium informiert.

    ·       Sie werden von der Volksanwaltschaft kontaktiert.

    ·       Die Volksanwaltschaft holt sich Ihren Akt bei
            der Jugendwohlfahrtsbehörde.

    ·       Sie werden zu einem Gespräch bei einer Expertin oder
            einem Experten eingeladen. Diese Person erstellt mit
            Ihnen einen Bericht, der ungefähr 4 Seiten lang ist.

    ·       Dieser so genannte Clearing-Bericht wird anonymisiert,
            Ihr Name wird also aus dem Bericht gelöscht.
            Dann bekommt die Rentenkommission diesen Bericht.

  • Was ist die Rentenkommission?

    12 Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Berufen bilden die Rentenkommission. Volksanwalt Bernhard Achitz leitet die Kommission.

    Das sind die Mitglieder der Rentenkommission:

    ·         Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
               (Leiter der Rentenkommission)

    ·         Dr. Gabriele Fink-Hopf
              (Vizepräsidentin, OLG Wien)

    ·         Dr. Norbert Gerstberger
              (Richter, LG für Strafsachen Wien)

    ·         Prim. Dr. Ralf Gößler
              (Kinder- und Jugendpsychiater, KH Hietzing)

    ·         Mag. Christine Steger
              (Behindertenanwältin)

    ·         a. Univ.-Prof. Dr. Michael John
              (Sozialhistoriker, JKU)

    ·         Prof. (FH) Mag. Dr. Rainer Loidl
              (Soziologe, FH Joanneum Graz)

    ·         Dr. Oliver Scheiber
              (Leiter BG Meidling,
              Vorstandsmitglied Weisser Ring)

    ·         Romana Schwab
              (Obfrau, Verein ehemalige Heim- und Pflegekinder)

    ·         Mag. Natascha Smertnig
              (Weisser Ring Wien)

    ·         Barbara Winner, MSc
              (Psychologin, Kinder- und
              Jugendanwaltschaft Tirol)

    ·         Mag. Hedwig Wölfl
              (Psychologin, Die Möwe)

  • Welche Aufgabe hat die Rentenkommission?

    Die Rentenkommission prüft Anträge auf eine Heimopferrente von Personen,

    ·         die noch keine Entschädigung erhalten haben.

    ·         die ein Ansuchen gestellt haben, das abgelehnt wurde.

    Die Rentenkommission prüft den Bericht, der gemeinsam mit Ihnen erstellt wurde. Der Bericht ist anonymisiert, das heißt, dass die Rentenkommission Ihren Namen nicht kennt. Die Rentenkommission beurteilt, ob Ihre Beschreibung der Erlebnisse glaubhaft ist. Dann bekommt die Volksanwaltschaft von der Rentenkommission einen Vorschlag für eine Entscheidung.

  • Wer entscheidet über Ihren Antrag?

    Die Volksanwaltschaft schickt an die pensionsauszahlende Stelle oder das Sozialministerium die Empfehlung der Rentenkommission. Diese Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid per Post zugeschickt.

  • Sie sind nicht einverstanden mit dem Bescheid?

    Sie können gegen den Bescheid innerhalb von 4 Wochen ab der Zustellung eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einbringen.

  • Kontakt zum Büro der Rentenkommission

    Volksanwaltschaft
    Singerstraße 17
    Postfach 20
    1015 Wien

    Service-Nummer (kostenlos):
    0800 223 223 256 oder
    0800 223 223 144

    Telefonnummer: 01 515 050

    Telefonzeiten: werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Fax: 01 51505 150 oder 01 51505 190
    E-Mail: hog@volksanwaltschaft.gv.at

     

  • Anlaufstellen zu pauschalierten Entschädigungen oder Therapien

    Hier finden Sie eine Liste von Anlaufstellen. Diese sind beauftragt, pauschalierte Entschädigungen durchzuführen oder die Kosten für Therapien zu übernehmen:

  • Wien

    Gemeinde Wien

    Psychologische Hilfe für ehemalige Wiener Heimkinder
    Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
    Modecenterstraße 14 / Block C / 4. Stock
    1030 Wien

    Kontaktperson: Marion Hawel, Referat Soziale Arbeit

    Tel.: +43 (0) 1 70 77 000

    E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at

  • Niederösterreich

    Unabhängige Opferschutzstelle der NÖ Landesregierung

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung GS7 Haus 14, 6.Stock, Zi.20
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

    Kontaktperson: Andrea Neuwirth

    Tel.:+43 (0) 2742 9005 - 16537

    E-Mail: post.gs3@noel.gv.at

  • Oberösterreich

    Unabhängige Opferschutzstelle des Landes Oberösterreich für ehemalige Heim-und Pflegekinder

    Kinder-und Jugendanwaltschaft Oberösterreich
    Energiestraße 2
    4021 Linz

    Kontaktperson: Mag.a Astrid Egger

    Tel.: +43 (0) 732 7720 – 14017

    E-Mail: astrid.egger@ooe.gv.at

     

    Magistrat der Landeshauptstadt Linz

    Soziales, Jugend und Familie
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Kontaktperson: Magdalena Windischhofer, BA

    Tel.:+43 (0) 732 7070 - 2850

    E-Mail: sjf@mag.linz.at

     

  • Burgenland

    Kinder-und Jugendanwaltschaft Burgenland

    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt

    Kontaktperson: Mag. Christian Reumann

    Tel.: +43 (0) 57 600 - 2808

    E-Mail: post.jugendanwalt@bgld.gv.at

  • Steiermark

    Clearingstelle des Landes Steiermark

    Gewaltschutzzentrum Steiermark
    Granatengasse 4, 2. Stock
    8020 Graz

    Kontaktperson: Marina Sorgo, MA

    Tel.: +43 (0) 316 - 77 41 99

    E-Mail: office@gewaltschutzzentrum.at

  • Kärnten

    Opferschutzstelle des Landes Kärnten

    Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten
    Völkermarkter Ring 31
    9020 Klagenfurt am Wörthersee

    Kontaktperson: Mag.a (FH) Nina Wrulich, BSc

    Tel.: +43 (0) 50 536 57136

    E-Mail: opferschutz@ktn.gv.at

  • Salzburg

    Amt der Salzburger Landesregierung

    Referat 3/02 – Kinder- und Jugendhilfe
    Fischer-von-Erlach-Straße 47
    5020 Salzburg

    Kontaktperson: Mag. Dr. Nicole Solarz

    Tel.: + 43 (0) 662 8042 - 3632

    E-Mail: nicole.solarz@salzburg.gv.at

  • Tirol

    Anlaufstelle für Opferschutz des Landes Tirol

    Amt der Tiroler Landesregierung
    Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales
    Boznerplatz 5
    6020 Innsbruck

    Kontaktperson: Barbara Winner, MSc

    Tel.: +43 (0) 512 508 2700

    E-Mail: opferschutz@tirol.gv.at

     

    Anlaufstelle Opferschutz der Stadt Innsbruck

    Büro der Magistratsdirektorin Rathaus Innsbruck
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Kontaktperson: Mag.a Alexandra Hörtnagl

    Tel.: +43 (0) 512 5360 3356

    E-Mail: kontakt@innsbruck.gv.at

  • Vorarlberg

    Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg

    Kinder- und Jugendanwaltschaft
    Schießstätte 12
    6800 Feldkirch

    Kontaktperson: Mag. Christian Netzer, MBA

    Tel.: +43 (0) 5522 84900

    E-Mail: opferschutz@vorarlberg.at

  • Kirchliche Anlaufstellen

    Stiftung Opferschutz der katholischen Kirche in Österreich

    Hier finden Sie eine Übersicht über die österreichischen diözesanen Ombudsstellen für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Kirche.

     

    Kooperationsvereinbarung Evang. Kirche und Diakonie beim Weissen Ring

    Weisser Ring Österreich
    Alserbachstraße 18, 3. Stock, Tür 6
    1090 Wien

    Tel.: 050 50 16

    E-Mail: office@weisser-ring.at

  • SOS-Kinderdorf

    SOS-Kinderdorf

    Stafflerstraße 10a
    6020 Innsbruck

     

    Externe Ombudsstelle Süd/Graz

    Kontaktperson: Mag.a Sonja Sofia Hameter

    Tel.: +43 (0) 664 5250717
    E-Mail: sofia@hameter.net

     

    Externe Ombudsstelle Nord/Wien

    Kontaktperson: Mag.a Karin Flenreiss-Frankl

    Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
    Tel.: +43 (0) 1 345 1 449
    www.psycho-diagnostik.at
    E-Mail: office@psycho-diagnostik.at

     

    Externe Ombudsstelle West/Innsbruck

    Kontaktperson: Mag. Martin Schölzhorn

    Tel.: +43 (0) 699 - 884 65 130
    E-Mail: office@schoelzhorn-praxis.at