• Menschenrechte

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie die Volksanwaltschaft überprüft, ob die Menschenrechte eingehalten werden.

     

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  • Überprüfung der Menschenrechte

    Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 dafür zuständig, dass die Menschenrechte in Österreich geschützt und gefördert werden. Sie wird bei ihrer Arbeit von 6 Kommissionen unterstützt, die sich über die verschiedenen Bundesländer in Österreich verteilen.

    In diesen Kommissionen arbeiten Menschen aus verschiedenen Fachgebieten zusammen. Jede Kommission wird von einer Person geleitet, die sich besonders gut mit den Menschenrechten auskennt.

    Gemeinsam mit diesen 6 Kommissionen werden Einrichtungen überprüft, in denen sich die Menschen nicht frei bewegen können. Zum Beispiel Justiz-Anstalten oder Pflege-Heime. Auch Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen werden von der Volksanwaltschaft überprüft. Die Volksanwaltschaft achtet auch darauf, dass Sicherheits-Behörden, zum Beispiel die Polizei, die Menschenrechte einhalten. Zum Beispiel bei Abschiebungen, bei Demonstrationen oder bei Polizei-Einsätzen.

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    Bei der Arbeit der Volksanwaltschaft geht es darum, dass Verletzungen der Menschenrechte rechtzeitig erkannt und beendet werden. Deshalb sagt man zur Volksanwaltschaft auch Menschenrechtshaus der Republik.

    Die Volksanwaltschaft überprüft Einrichtungen vorbeugend, das heißt ohne konkrete Beschwerde. Sie überprüft aber auch Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen. Alle Menschen können sich bei bestimmten Problemen bei der Volksanwaltschaft beschweren.

    In der österreichischen Bundes-Verfassung steht: Die Volksanwaltschaft ist dafür zuständig, dass die Menschenrechte in Österreich geschützt und gefördert werden. Österreich hat dazu 2 Verträge mit der UNO unterschrieben: 

    Einerseits den Vertrag gegen die Folter von Menschen. Dieser Vertrag heißt Anti-Folter-Konvention.

    Andererseits den Vertrag über die Rechte von behinderten Menschen. Dieser Vertrag heißt UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

    Die Volksanwaltschaft muss jedes Jahr einen Bericht schreiben. In diesem Bericht steht das Ergebnis ihrer Überprüfungen. Dieser Bericht ist für das Parlament, den Landtag und die UNO. Er soll dabei helfen, dass die Menschenrechte eingehalten werden.

     

  • Überprüfung von Einrichtungen, in denen sich die Menschen nicht frei bewegen

    Die Volksanwaltschaft überprüft Einrichtungen, in denen sich die Menschen nicht frei bewegen können. Das sind zum Beispiel Justizanstalten, Kasernen, Altenheime und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

    Insgesamt gibt es fast 4.000 öffentliche und private Einrichtungen in Österreich, die die Volksanwaltschaft überprüfen muss. Jedes Jahr finden ungefähr 500 Überprüfungen in solchen Einrichtungen statt. Meistens werden die Überprüfungen vorher nicht angekündigt. Diese Überprüfungen werden von den 6 Kommissionen durchgeführt, mit denen die Volksanwaltschaft zusammenarbeitet.

  • Überprüfung von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen

    Die Volksanwaltschaft überprüft mit ihren 6 Kommissionen auch Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zum Beispiel Behinderten-Einrichtungen, Einrichtungen für psychisch kranke Menschen oder Behinderten-Tageszentren. Diese Überprüfungen sollen verhindern, dass Menschen mit Behinderungen ausgebeutet oder missbraucht werden oder dass sie Opfer von Gewalt werden.

    Die Volksanwaltschaft kümmert sich damit darum, dass die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten wird.

  • Überprüfung von Sicherheits-Behörden

    Die Volksanwaltschaft überprüft mit ihren Kommissionen auch, ob Sicherheits-Behörden die Menschenrechte einhalten. Zu den Sicherheits-Behörden gehört zum Beispiel die Polizei. Die Volksanwaltschaft beobachtet zum Beispiel Polizei-Einsätze bei großen Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen und Abschiebungen.

    Die Überprüfungen der Volksanwaltschaft sollen dabei helfen, dass Menschen und ihre Rechte geschützt werden. Das gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Demonstration genauso wie für die Polizistinnen und Polizisten. Wenn sich jemand über eine Misshandlung durch die Polizei beschwert, überprüft die Volksanwaltschaft diese Vorwürfe. Wenn eine Person stirbt oder einen Selbstmord-versuch macht, während sie bei der Polizei eingesperrt ist, dann überprüft das die Volksanwaltschaft auch.

  • Kommissionen

    Die Überprüfungen durch die Volksanwaltschaft werden in ganz Österreich von 6 verschiedenen Gruppen durchgeführt. Diese Gruppen heißen Kommissionen.

    In diesen Kommissionen arbeiten Menschen aus verschiedenen Fachgebieten zusammen. Jede Kommission wird von einer Person geleitet, die sich besonders gut mit den Menschenrechten auskennt.

    Die Kommissionen haben Zutritt zu allen Einrichtungen, die sie überprüfen sollen. Sie dürfen sich dort alles anschauen und überall hinein gehen. Sie müssen alle Informationen bekommen, die sie brauchen.

  • Der Menschenrechts-Beirat

    Die Volksanwaltschaft wird von einem Menschenrechts-Beirat beraten. Der Chef oder die Chefin vom Menschenrechts-Beirat kennt sich besonders gut mit den Menschenrechten aus. Neben dem Chef oder der Chefin und einer Stellevertreterin oder einem Stellevertreter gehören 16 weitere Personen zum Menschenrechts-Beirat. Das sind Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien, Vertreterinnen und Vertreter von Bundesländern, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von anderen Organisationen. Zum Beispiel von der Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich oder der Volkshilfe Österreich.

    Der Menschenrechts-Beirat hat Stellungnahmen zu wichtigen Themen veröffentlicht. Sie finden Sie, wenn Sie den Button rechts unten anklicken. Wenn Sie danach auf einen Titel klicken, können Sie die Stellungnahme lesen.