• Hilfe bei Problemen mit Behörden

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wofür die Volksanwaltschaft zuständig ist. Und darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie sich bei der Volksanwaltschaft beschweren möchten.

     

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  • Wer kann sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

    Alle Menschen können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie Probleme mit österreichischen Behörden haben oder wenn sie sich von einer österreichischen Behörde ungerecht behandelt fühlen. Dabei ist es egal, wie alt die Menschen sind, woher sie kommen oder wo sie wohnen.

    Sie können sich zum Beispiel beschweren, wenn sich die Behörde nicht um Ihr Anliegen kümmert. Oder wenn sie eine Meinung vertritt, die nicht dem Gesetz entspricht. Oder wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behörde sehr unhöflich sind. 

    Sie können sich auch für jemand anderen bei der Volksanwaltschaft beschweren, wenn Sie eine schriftliche Erlaubnis von dieser Person haben.

    Auch Unternehmen, Wirtschaftsbetriebe oder Vereine können sich bei der Volksanwaltschaft über österreichische Verwaltungs-Behörden beschweren.

  • Worüber kann man sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft nur über österreichische Verwaltungs-Behörden beschweren. Nicht über ausländische Verwaltungs-Behörden.

    Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates. Behörden sind dafür zuständig, dass bestimmte Aufgaben des Staates für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden.
    Zum Beispiel stellt die Behörde einen Pass aus. Oder sie kümmert sich darum, dass öffentliche Gebäude barrierefrei gebaut werden.

    Sie können sich nur dann über eine Verwaltungs-Behörde beschweren, wenn nicht gleichzeitig ein Verwaltungs-Verfahren oder ein gerichtliches Verfahren läuft.

    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch über Gerichte beschweren. Aber nur deshalb, weil das Gericht zu lange braucht, um Ihren Fall zu bearbeiten. Wegen anderen Gründen können Sie sich nicht beschweren.

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    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch über Behörden der Bundes-Verwaltung beschweren. Das ist in ganz Österreich möglich. Sie können sich zum Beispiel darüber beschweren:

      • über Pensions-Versicherungen, Unfall-Versicherungen oder Kranken-Versicherungen
      • über das Arbeitsmarkt-Service (AMS)
      • über Finanz-Ämter
      • über Asyl-Verfahren, Visa, Niederlassungs-Verfahren oder das Fremdenrecht
      • über die Polizei
      • über die Justiz-Verwaltung
      • über der Straf-Vollzug
      • über die Finanz-Verwaltung
      • über die Staats-Anwaltschaft
      • über Angelegenheiten im Wasser-Recht, Forst-Recht oder Umwelt-Recht. Das Forst-Recht regelt zum Beispiel, wo Bäume gepflanzt oder abgeholzt werden sollen.
      • über Gewerbe-Behörden
      • über Schul-Behörden
      • über Universitäten oder Fachhochschulen oder
      • weil Sie sich wegen Ihrer Krankheit, Behinderung oder Herkunft benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen.

     

    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch über Behörden der Landes-Verwaltung und der Gemeinde-Verwaltung beschweren. Das ist in fast allen Bundesländern möglich, nur nicht in Tirol und Vorarlberg. Sie können sich zum Beispiel über folgende Themen beschweren:

      • über die Mindest-Sicherung
      • über das Pflege-Geld
      • über das Jugend-Amt
      • über Bau-Verfahren oder Flächen-Widmungen
      • über Landes-Abgaben oder Gemeinde-Abgaben (Abfall, Wasser, Kanal)
      • über Angelegenheiten, die den Naturschutz betreffen
      • über Staatsbürgerschafts-Verfahren und Niederlassungs-Verfahren
      • über den Straßenverkehr und die Straßenverwaltung
  • Worüber kann man sich bei der Volksanwaltschaft NICHT beschweren?

    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft nicht über laufende Verfahren beschweren.

    Sie können sich auch nicht über ausländische Verwaltungs-Behörden beschweren, sondern nur über österreichische Verwaltungs-Behörden.

    Außerdem kann die Volksanwaltschaft keine Entscheidungen von Gerichten überprüfen. Darüber kann man sich auch nicht beschweren.

    Bei der Volksanwaltschaft kann man sich auch nicht über private Firmen beschweren.

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      • Ein Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, nennt man laufendes Verfahren. Über laufende Verfahren können Sie sich bei der Volksanwaltschaft nicht beschweren. Sie können sich nur dann bei der Volksanwaltschaft über laufende Verfahren beschweren, wenn das Verfahren zu lange dauert. Oder wenn Sie einen Brief nicht bekommen haben. Oder wenn Sie eine Auskunft, die Sie brauchen, nicht bekommen haben. Oder weil eine Beamtin oder ein Beamter sehr unhöflich zu Ihnen war. In allen anderen Fällen müssen Sie warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Erst dann können Sie sich bei der Volksanwaltschaft beschweren.

      • Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch nicht über Entscheidung von einem Gericht beschweren. Gerichte sind unabhängig. Die Volksanwaltschaft kann keine Gerichts-Urteile aufheben oder ändern. Dabei ist es egal, um welches Gericht es sich handelt

      • Sie können sich auch nicht bei der Volksanwaltschaft beschweren, wenn Sie mit einer anderen Person einen Streit haben, der vor Gericht geklärt wird. Für Beschwerden über Gerichts-Verfahren zwischen einzelnen Personen ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig. 

      • In Vorarlberg oder Tirol können Sie sich auch nicht über Probleme mit der Gemeinde-Verwaltung oder Landes-Verwaltung bei der Volksanwaltschaft beschweren. Dort sind dafür die Landes-Volksanwältinnen und Landes-Volksanwälte zuständig.

      • Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch nicht über private Firmen beschweren. Das sind zum Beispiel Geschäfte, in denen Sie einkaufen. Für Beschwerden über Geschäfte ist die Volksanwaltschaft nicht zuständig.

      • Sie können sich bei der Volksanwaltschaft auch nicht über ausländische Behörden beschweren. Die Volksanwaltschaft überprüft nur österreichische Behörden.

      • Sie können sich auch nicht an die Volksanwaltschaft wenden, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin brauchen. Für diese Aufgabe gibt es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und Steuerberaterinnen und Steuerberater.
  • Wie kann ich mich beschweren?

    Wenn Sie sich bei der Volksanwaltschaft beschweren möchten, verwenden Sie am besten das elektronische Beschwerde-Formular. Darin werden alle Informationen abgefragt, die die Volksanwaltschaft von Ihnen braucht. Sie können das Beschwerde-Formular aber auch ausdrucken und per Post, Fax oder E-Mail an die Volksanwaltschaft übermitteln.

    Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach. Sie prüft, ob es Probleme in der Verwaltung gibt.

    Manchmal kommt es vor, dass die Volksanwaltschaft für eine Beschwerde nicht zuständig ist. Dann kann sie die Beschwerde nicht prüfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen aber gerne allgemeine Auskünfte.

    Man kann sich immer bei der Volksanwaltschaft beschweren. Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist kostenlos.

    Damit die Volksanwaltschaft eine Beschwerde bearbeiten kann, braucht sie folgende Informationen:

      ·    Wer beschwert sich?

      ·    Was ist der Grund für die Beschwerde?

      ·    Über welche Behörde beschwert man sich?

    Schicken Sie am besten die wichtigen Informationen und Kopien von allen wichtigen Unterlagen gleich mit:
    Zum Beispiel Ihre Geschäftszahlen, Ihre Sozialversicherungs-Nummer oder Briefe und  E-Mails, die mit Ihrer Beschwerde zu tun haben.
    Dann kann die Volksanwaltschaft Ihre Beschwerde so schnell wie möglich bearbeiten.

    Die Volksanwaltschaft behandelt alle Informationen vertraulich. Das gilt natürlich auch für Ihre persönlichen Daten. Die Volksanwaltschaft gibt keine Informationen oder Daten weiter. Niemand darf in die Akten der Volksanwaltschaft hinein schauen.

    Unter "Ihre Beschwerde" finden Sie alle genauen Informationen.