Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an den Landtag Steiermark
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung: Beschwerden um fünf Prozent zugenommen
Am 13. Jänner präsentierten Volksanwältin Gertrude Brinek, Volksanwalt Günther Kräuter und Volksanwalt Peter Fichtenbauer im Zuge einer Pressekonferenz den Prüfbericht an den Landtag Steiermark. Rund 4.000 Menschen in der Steiermark wandten sich in den Jahren 2012/2013 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. In 722 Fällen leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren über die Steiermärkische Landes- und Gemeindeverwaltung ein. Damit ist das Beschwerdeaufkommen betreffend die Steiermärkische Landesregierung gegenüber den Jahren 2010/2011 um fünf Prozent gestiegen. Fast ein Viertel mehr Beschwerden gab es in Bezug auf die Mindestsicherung und die Jugendwohlfahrt. Weitere zahlreiche Beschwerden betrafen Angelegenheiten der Raumordnung und des Baurechts.
Präventiver Schutz der Menschenrechte: Bisher rund 110 Kontrollen in der Steiermark
Seit Juli 2012 nimmt die Volksanwaltschaft ihr verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wahr und führt mit ihren Kommissionen Kontroll-besuche in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durch. Bisher fanden in der Steiermark rund 110 meist unangekündigte Kontrollen und begleitende Beobachtungen statt. Davon 14 in Polizeieinrichtungen, 14 in Justizanstalten, 22 in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 14 in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 28 in Alten- und Pflegeheimen sowie 12 in Psychiatrien und Krankenanstalten. Die Kommission beobachtete außerdem sechs Demonstrationen.
Ausweitung der Prüfkompetenz gefordert
Die Volksanwaltschaft hat nach wie vor kein Mandat für eine Prüftätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Dadurch ist die Kontrolle über die kommunale Daseinsvorsorge wie die Gas- oder Elektrizitätsversorgung stark eingeschränkt und in vielen Fällen kein effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Volksanwaltschaft fordert daher eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenz. So wie der Rechnungshof sollte auch sie neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit zumindest 50 Prozent beteiligt sind, prüfen können.
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