Soziale Absicherung in Behindertenwerkstätten gefordert
Die Volksanwaltschaft fordert, dass rasch Maßnahmen gesetzt werden, um die bestehenden Diskriminierungen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Die in den Behindertenwerkstätten tätigen Menschen arbeiten für ein geringes Taschengeld und sind von Sozialversicherungsleistungen wie Krankengeld oder Pensionszahlungen ausgeschlossen. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, zu Urlaubsansprüchen sowie zur betrieblichen Mitbestimmung bleiben ihnen verwehrt.
Die Volksanwaltschaft verweist auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem klar festgehalten ist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden soll. Auch das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 sieht vor, die eigenständige soziale Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten zu stärken und die Durchlässigkeit zum regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Menschenrechtsbeirat hat in einer Expertise die Forderungen der Volksanwaltschaft untermauert und die derzeitige Situation in Behindertenwerkstätten scharf kritisiert.