Menschenrechtliche Defizite in der Justizanstalt Leoben

13. Jänner 2015

Die Kommission der Volksanwaltschaft stellte bei ihren Kontrollbesuchen in der Justizanstalt Leoben menschenrechtlich bedenkliche Haftbedingungen fest. So wurde ein Untersuchungshäftling, der an einer psychischen Störung litt und Selbstmordabsichten hatte, nahezu zwei Monate in eine Einzelzelle mit Echtzeitvideoüberwachung gesperrt. Die Volksanwaltschaft kritisiert sowohl die Dauer als auch die Art und Weise der Überwachung. Die Fürsorgepflicht der Strafvollzugsverwaltung hätte es geboten, den selbstmordgefährdeten Insassen in eine psychiatrische Anstalt zu verlegen, um eine entsprechende Aufsicht zu gewährleisten. Das Justizministerium selbst habe im Zuge eines Prüfverfahrens durch die Volksanwaltschaft ausgeführt, dass Einzelunterbringungen bei hoher Suizidgefährdung untersagt seien und sofortige Interventionen wie psychiatrische Betreuung gesetzt würden.

Die Kommission fand außerdem eine Kamera im Durchsuchungsraum vor. Für die Insassinnen und Insassen war nicht ersichtlich, ob diese bei der Leibesvisitation eingeschalten war oder nicht. Auf Empfehlung der Kommission wurde diese Kamera nun abgedeckt. Die Volksanwaltschaft mahnt die Einhaltung des Strafvollzugsgesetzes und die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener (Bangkok-Regeln) ein, um die Wahrung der Würde  und des Respekts während Untersuchungen zu gewährleisten.