Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an Steiermärkischen Landtag 2010/2011

27. November 2012

686 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ist die Volksanwaltschaft zwischen 1. Jänner 2010 und 31. Dezember 2011 nachgegangen. In 76 Fällen mussten die Mitglieder der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Dr. Peter  Kostelka und Dr. Gertrude Brinek, Fehler und Säumnisse der steirischen Behörden feststellen. Die Ergebnisse ihrer Prüftätigkeit für die Jahre 2010 und 2011 werden im Bericht an den Steiermärkischen Landtag dargelegt, der heute, am 27. November 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert wird.

Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt betonen im Rahmen der Pressekonferenz, dass sowohl die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, als auch die Missstände in der Steiermärkischen Verwaltung zugenommen haben. So haben sich zwischen 2011 und 2012 im Vergleich zu 2008/2009 48 Personen mehr an die Volksanwaltschaft gewandt. Mit 76 Missständen ist außerdem die Missstands-Quote auf 11.4 Prozent gestiegen. Das heißt, dass die Volksanwältinnen und der Volksanwalt zwischen 2011 und 2012 22 mehr Fehler oder Säumnisse in der Verwaltung feststellen mussten als zwischen2008 und 2009.

Die meisten Probleme traten in den Themenbereichen Raumordnung, Baurecht, Sozialhilfe und Mindestsicherung auf. So ist es in der Steiermark mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung zum 1. März 2011 zu massiven Verschlechterungen der finanziellen Situation für hilfebedürftige Menschen gekommen. Ohne dass sich an den Lebensverhältnissen antragstellender Personen etwas geändert hat, fielen Leistungen der Mindestsicherung geringer aus oder wurden gar nicht erst ausbezahlt.

Die Volksanwaltschaft musste außerdem mehrmals feststellen, dass die zuständigen Behörden über Anträge und Berufungen zum Sozialhilfebezug zum Teil viel zu spät entschieden haben. Die Notlage von betroffenen Personen wurde dadurch um ein Vielfaches in die Länge gezogen. Verzögerungen und Säumnisse gab es aber auch in Gemeinde- und Baurechtlichen Angelegenheiten. Die Volksanwaltschaft stellt außerdem fest, dass die Bürger und Bürgerinnen wenig über baurechtliche Verfahren informiert sind. Die Auskunftspflicht der Gemeinden werde nur unzureichend erfüllt.