Volksanwaltschaft und AK helfen: Mutter erhält nach acht Jahren Kinderbetreuungsgeld
„Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich eines OGH-Urteils, das die Linie der Volksanwaltschaft und der AK bestätigt. „Ich freue mich, dass der Mutter nach über acht Jahren endlich recht gegeben wurde!“, ergänzt AK Präsidentin Renate Anderl und fordert ebenfalls: „Her mit der Kinderbetreuungsgeld-Reform!“
Die betroffene Mutter, Bettina G., hatte sich bereits 2017 an die Volksanwaltschaft gewandt, die seitdem mehrfach auf ihren Fall aufmerksam gemacht und sich intensiv um eine Lösung bemüht hat. Die Familie, die nun vom OGH Recht bekommen hat, wartet schon seit achteinhalb Jahren auf das Kinderbetreuungsgeld, obwohl sie mehrere Bestätigungen der ausländischen Behörde vorgelegt hat, dass sie keinen Anspruch auf dortige Familienleistungen hat. Weil die Behörde auch nach der Kritik der Volksanwaltschaft nicht einlenken wollte, ist die Mutter mit Hilfe des AK Rechtsschutz vor Gericht gezogen. Trotz zweier vorinstanzlicher Urteile zu Gunsten der Familie ging die Behörde aber erneut in Berufung – der OGH hat nun rechtskräftig entschieden, dass sie das Kinderbetreuungsgeld nachbezahlt bekommen muss.
Volksanwalt Bernhard Achitz und AK Präsidentin Renate Anderl: „Es freut uns, dass die Familie nun endlich das gesamte Kinderbetreuungsgeld bekommen muss. Familienministerin Susanne Raab muss jetzt endlich für faire, verständliche und EU-rechtskonforme Regelungen sorgen, damit Eltern künftig sofort das dringend benötigte Geld bekommen – anstatt dass sie jahrelang hingehalten werden.“
Anweisungen des Familienministeriums EU-rechtswidrig
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sollen in jedem EU-Land arbeiten und leben können und dadurch keine Nachteile erleiden. Doch bei Eltern mit kleinen Kindern, die auf das Kinderbetreuungsgeld angewiesen sind, ist das in der österreichischen Verwaltungspraxis oft nicht der Fall. Betroffen sind Familien, oft Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die mit ihren Kindern in Österreich leben, und bei denen ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet oder lebt. Sie werden von der österreichischen Behörde aufgefordert, unzählige, oft sehr private Unterlagen – oft mehrfach – vorzulegen (Telefonnachweise, Bankauszüge etc.), die Familienleistungen auch im Ausland zu beantragen und gegen eine Ablehnung dort oft auch noch Einspruch zu erheben, bevor in Österreich über ihren Antrag auf Kinderbetreuungsgeld entschieden wird.
Das ist zeitraubend, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „So vergehen oft viele Monate bis Jahre, bis Familien Leistungen, die ihnen zustehen, auch tatsächlich erhalten. Das bringt viele Betroffene, vor allem Alleinerzieherinnen sowie Alleinerzieher und sozial schwache Familien, in eine existenzbedrohende Lage.“ AK Präsidentin Anderl: „Das lange Warten auf Kinderbetreuungsgeld ist umso schlimmer, als damit oft auch der Krankenversicherungsschutz wegfällt, der vom Kinderbetreuungsgeld abhängt.“
Achitz: „Was die österreichischen Behörden – auf klare Weisung der Familienministerin – hier tun, ist ein grobes Foul gegen EU-Recht und gegen die betroffenen Familien. Familienministerin Raab muss jetzt endlich handeln.“
Hintergrund: 8 ½ Jahre – Der lange Weg zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) im Überblick
- Die Volksanwaltschaft berichtet seit 2008 (!) in ihren Berichten an den Nationalrat regelmäßig über die Probleme beim grenzüberschreitenden Kinderbetreuungsgeld und drängt seitdem intensiv auf Lösungen.
- Die Volksanwaltschaft holte auch mehrfach Stellungnahmen der zuständigen EU-Generaldirektion ein und legte sie dem Familienministerium vor.
- Bettina G. beantragte österreichisches KBG im März 2015 – erfolglos.
- Die Volksanwaltschaft bemüht sich bereits seit Ende 2017 um eine Lösung.
- Oktober 2019: Die Volksanwaltschaft thematisiert Bettina G.s Kampf um das KBG in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt.
- Bettina G. erhält nicht einmal einen ablehnenden Bescheid, kann also auch nicht vor Gericht für das KBG kämpfen.
- November 2019: Runder Tisch der Volksanwaltschaft mit der Sektionsleiterin und weiteren Mitarbeiterinnen des Familienministeriums und der nach deren Weisung vollziehenden Krankenversicherungsträger.
- Jänner 2020: Einstimmig beschlossene kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft aufgrund von insgesamt 40 (!) Beschwerdefällen. Darin wird auch auf OGH-Judikatur und Literatur verwiesen, die die Rechtsauffassung der Volksanwaltschaft eindeutig stützen.
- Darauf antwortet das Familienministerium mit einer 55-seitigen Stellungnahme, ändert die Verwaltungspraxis aber weiterhin nicht.
- Wieder auf Betreiben der Volksanwaltschaft erhält Bettina G. erst im April 2021 einen negativen Bescheid, gegen den sie – mit Unterstützung der AK – den Gerichtsweg beschreitet.
- Am 10. August 2022 entscheidet das ASG Wien in erster Instanz für Bettina G.
- Dagegen erhebt die Behörde, vermutlich auf Weisung des Familienministeriums, Berufung.
- Am 23. Februar 2023 entscheidet das OLG Wien in zweiter Instanz ebenfalls für Bettina G.
- Auch dagegen erhebt die Behörde Revision.
- Am 22. Mai 2023 machen AK Präsidentin Renate Anderl und Volksanwalt Bernhard Achitz in einer Pressekonferenz erneut auf die enormen Probleme im Bereich der Familienleistungen aufmerksam, unter anderem auch auf den Fall von Bettina G.
- Am 22. Juni 2023 entscheidet der OGH nun in letzter Instanz für Bettina G. (10 ObS 55/23w).
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Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es freut uns, dass die Familie nun endlich das gesamte Kinderbetreuungsgeld bekommen muss. Familienministerin Raab muss jetzt endlich für faire, verständliche und EU-rechtskonforme Regelungen sorgen, damit Eltern künftig sofort das dringend benötigte Geld bekommen – anstatt dass sie jahrelang hingehalten werden.“
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