Internationaler Tag der Familie: Jahrelanges Warten auf Kinderbetreuungsgeld
„Familiäre Werte hochzuhalten ist zu wenig. Familien brauchen tatkräftige und finanzielle Unterstützung – aber wenn sie jahrelang aufs Kinderbetreuungsgeld warten müssen, fühlen sich Eltern eher verhöhnt als gefördert“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz vor dem Internationalen Tag der Familie (15. Mai): „Familienministerin Susanne Raab muss die Abwicklung des Kinderbetreuungsgelds in grenzüberschreitenden Fällen dringend beschleunigen. Dafür wäre eine europarechtskonforme Vorgehensweise ihres Ressorts notwendig, oder noch besser gesetzliche Maßnahmen.“
Die Volksanwaltschaft (VA) berichtet seit Langem über die Probleme, die Familien beim Kinderbetreuungsgeld haben, wenn ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet. Obwohl das VA-Kollegium im Jänner 2020 einstimmig festgestellt hatte, dass hier ein Missstand in der Verwaltung vorliegt, ist eine Verbesserung nicht in Sicht. Viele neu dazugekommene Beschwerden von Betroffenen, weitere Gerichtsentscheidungen und auch ein aktueller Bericht des RH haben die Kritik der VA bestätigt.
Betroffen sind meist österreichische Familien, die mit ihren Kindern in Österreich leben, oft sind es Alleinerzieherinnen. Sie werden von der österreichischen Behörde dazu aufgefordert, unzählige, oft sehr private Unterlagen vorzulegen und die Familienleistungen auch im Ausland zu beantragen. Gegen eine Ablehnung sollen sie dort auch Rechtsmittel erheben. Erst dann wird über ihren Antrag in Österreich entschieden. So vergehen oft viele Monate bis Jahre, bis die Familien die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. In manchen Fällen bekommen sie gar keine Leistung. „Das bringt viele Betroffene, gerade auch Alleinerzieherinnen, in eine existenzbedrohende Lage“, sagt Achitz.
Viele Betroffene haben nie einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten, obwohl die beantragte Leistung nicht oder nicht vollständig gewährt wurde. Einige Fälle wurden erst nach jahrelangen Verfahren gelöst. Dies stellt ebenfalls einen Missstand dar.
Achitz‘ Fazit: „Das Familienministerium bleibt bei seiner Verzögerungstaktik. Das grenzüberschreitende Kinderbetreuungsgeld muss dringend beschleunigt werden, am besten durch gesetzliche Maßnahmen.“
Mutter-Kind-Pass-Strafen: Endlich Verbesserung in Aussicht
In einem anderen Punkt, den die Volksanwaltschaft regelmäßig kritisiert, ist nun eine Verbesserung für die betroffenen Familien in Aussicht: bei den Sanktionen für nicht oder zu spät gemeldete ärztliche Untersuchungen. Derzeit werden pro Elternteil gleich 1.300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen, wenn man die Bestätigung für eine vorgeschriebene und auch durchgeführte Untersuchung auch nur um einen Tag zu spät in den Postkasten wirft. „Die Sozialversicherung hat nun die Umstellung des Mutter-Kind-Passes auf eine elektronische Form in Aussicht gestellt. Damit müssten durchgeführte Untersuchungen wohl nicht mehr extra gemeldet werden. Achitz: „Die Volksanwaltschaft bleibt aber bei ihrer Empfehlung, die übertriebene Härte einer 1.300-Euro-Strafe mit einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes endgültig aus der Welt zu schaffen.“