Kinderbetreuungsgeld-Gesetzeslücke bei Härtefällen wie Tod des Vaters - Parlament gefordert
Eine junge Mutter wandte sich an die Volksanwaltschaft. Ihr Lebensgefährte und Vater ihres Sohnes war überraschend gestorben. In der Zeit, für die der Mann einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte, steht die Familie nun ohne Einkommen da. „Nach dem Tod des Partners von einem Tag auf den anderen als alleinerziehende Mutter dazustehen, ist an sich schon hart. Ich sehe nicht ein, dass sie auch noch um das Kinderbetreuungsgeld umfällt. Jetzt ist das Parlament am Zug, für solche Fälle wieder eine Härtefallregelung einzuführen. Leider unterstützt Familienministerin Susanne Raab das Anliegen von der Frau nicht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.
Anders als beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld, kann für die Frau das Kinderbetreuungsgeld in solchen Fällen nicht um die Monate verlängert werden, die ihr verstorbener Mann nicht mehr konsumieren kann. Sie fühlt sich im Vergleich zu Familien mit pauschalem Kinderbetreuungsgeld ungerecht behandelt. Sie musste nicht nur von heute auf morgen ihr Baby allein betreuen, sondern gleichzeitig auch sofort ihre Arbeit wiederaufnehmen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und die Krankenversicherung für sich und ihr Kind zu erhalten.
„Aus Sicht der Volksanwaltschaft gibt es keinen Grund, warum Eltern mit einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld von der Härtefallregelung ausgeschlossen sind“, so Achitz. Unabhängig von der gewählten Kinderbetreuungsgeld-variante befindet sich der Elternteil eines Babys, dessen Partner überraschend stirbt, in eine Pflegeanstalt oder in Haft kommt, oder gewalttätig ist, in einer unvorhergesehenen, äußerst schwierigen Situation, bei der die Härtefallverlängerung des Kinderbetreuungsgeldes eine Unterstützung bietet. Sie sollte daher für alle Eltern gelten. Das war für Geburten bis Februar 2017 bereits der Fall, wurde aber ohne Angabe von Gründen vom Gesetzgeber geändert.
Die Volksanwaltschaft regte daher bei der zuständigen Familienministerin Susanne Raab die Wiedereinführung der Härtefallverlängerung auch für Eltern mit einkommens-abhängigem Kinderbetreuungsgeld an. Sie lehnte jedoch ab.
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