Neuer Anlauf zu Nationalem Aktionsplan Menschenrechte im Jahr 2017
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, derzeit Vorsitzender des Kollegiums, fordert anlässlich des „Internationalen Tages der Menschenrechte“ am 10. Dezember einen neuen Anlauf zur Entwicklung eines „Nationalen Aktionsplanes Menschenrechte“ in Österreich.
Kräuter: „Die Ankündigung und Absichtserklärung im Regierungsprogramm 2013-2018, wonach ein Nationaler Aktionsplan Menschenrechte beschlossen werden sollte, sind bisher leider im Sand verlaufen.“ NGOs und Zivilgesellschaft hätten zwar zahlreiche Vorschläge eingebracht, zentrale Forderungen seien jedoch nicht in den Entwurf der Regierung eingeflossen.
„Zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und für die Entwicklung von verbesserten Standards zum Schutz von Menschenwürde und Menschenrechten in Österreich ist aus Sicht der Volksanwaltschaft ein neuer Anlauf im Jahr 2017 das Gebot der Stunde,“ so Kräuter.
Von der Stärkung von Minderheitenrechten über verbesserte Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen bis hin zum Schutz der Menschenrechte von Menschen auf der Flucht – ein Aktionsplan sei von entscheidender Bedeutung, um Defizite aufzuzeigen und Maßnahmen einzuleiten.
Die Bundesregierung müsse daher am Tag der Menschenrechte mit Nachdruck an ihr Programm erinnert werden.
Kräuter: „Mein Appell richtet sich aber auch an die Zivilgesellschaft und die zahlreichen NGOs, gemeinsam mit der Volksanwaltschaft, als Haus der Menschenrechte, im Jahr 2017 einen neuen Anlauf zu unternehmen. Wir müssen die politischen Verantwortungsträger stärker in die Pflicht nehmen.“