Besuch des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in der Volksanwaltschaft
Am 29. April 2016 empfing Volksanwältin Dr. Brinek den Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen Zeid Ra’ad Al Hussein zu einem Arbeitsgespräch in der Volksanwaltschaft.
Einführend sprach Volksanwältin Dr. Brinek über die Aufgaben der Volksanwaltschaft sowie über den ihr seit 2012 übertragenen Menschenrechtsschutz im Rahmen des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention und der Behindertenrechtskonvention. Vor allem betonte sie die Unabhängigkeit der Österreichischen Volksanwaltschaft, sowie die Möglichkeit von Amts wegen Prüfverfahren einzuleiten, und die Regierung immer wieder auf Missstände und etwaige Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen.
Schwerpunkt des Treffens bildeten die Asyl- und Migrationsthematik, insbesondere in Hinblick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, rechtspopulistische Bewegungen in Europa und gegenwärtige Bedrohungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern weltweit. Ganz konkret wurde auch auf die Pariser Prinzipien für Nationale Menschenrechtsinstitute eingegangen, sowie auf die Ergebnisse der österreichischen universellen periodischen Überprüfung (UPR), die im November 2015 vom UN-Menschenrechtsrat durchgeführt wurde, Bezug genommen.
Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein zeigte sich beeindruckt vom Engagement der Volksanwaltschaft und betonte die Wichtigkeit enger Kooperation für die Zukunft.
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Volksanwältin Dr. Brinek und der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen Zeid Ra’ad Al Hussein mit MItarbeitern der Volksanwaltschaft im VAtrium.
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Der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen Zeid Ra’ad Al Hussein beim Arbeitsgespräch in der Volksanwaltschaft.