Die Arbeit am Nationalen Aktionsplan Menschenrechte schreitet voran

27. Februar 2015

Die Volksanwaltschaft unterstützt im Rahmen ihrer Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution die Arbeit der Bundesregierung an der Erstellung des ersten österreichischen Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte). Im Einklang mit ihrem verfassungsgesetzlichen Auftrag sieht es die Volksanwaltschaft als ihre Aufgabe an, die Zivilgesellschaft in diesen Prozess einzubinden und in weiterer Folge auch die Partizipation von Parlament und Landtagen anzuregen.

Am 9. Mai 2014 fand in der Volksanwaltschaft ein NGO-Forum mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, in dem die Zivilgesellschaft über den Konsultationsprozess bei der Erstellung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" von Vertretern der Bundesregierung informiert und eingeladen wurde, bis Ende Oktober 2014 Vorschläge für konkrete Projekte, die darin aufgenommen und nach Möglichkeit in der laufenden Legislaturperiode bis 2018 realisiert werden sollen, zu benennen.

Bisher sind nun Vorschläge von fast 30 NGO-Initiativen und eine gemeinsame Stellungnahme des Österreichischen Institutes für Menschenrechte an der Universität Salzburg sowie der Europäischen Trainings- und Forschungszentren für Menschenrechte und Demokratie an der Universität Graz eingelangt, welche das breite Spektrum menschenrechtlich relevanter Problemfelder aufzeigen. Die Volksanwaltschaft hat auf ihrer Homepage eine Kommunikationsplattform eingerichtet und alle Informationen zum NAP Menschenrechte sowie die dazu eingelangten Stellungnahmen veröffentlicht.

Um den weiteren Prozess vorzubereiten und inhaltlich zu begleiten, hat sich im Dezember 2014 eine „NAP-MR-Konsultationsgruppe“ konstituiert, in der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Volksanwaltschaft sowie der Zivilgesellschaft – letztere in beratender Form – beteiligt sind. Auf Seiten der Zivilgesellschaft sind dies Amnesty International, Caritas, Diakonie und die „Initiative Menschenrechte Jetzt“, auf Seiten der Bundesregierung das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst sowie das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres – Völkerrechtsbüro.

Die Vorschläge der Zivilgesellschaft wurden von der Volksanwaltschaft in der Reihenfolge der Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in einem Dokument strukturiert zusammengefasst. Ebenso haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung alle aktuellen, an Österreich gerichteten Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorgane in einem Dokument zusammengefasst. Beide Arbeitsunterlagen finden Sie hier:

- Zusammenfassung der Vorschläge der Zivilgesellschaft

- Übersicht internationaler Empfehlungen an Österreich

In einem nächsten Schritt werden nun diese strukturierten Zusammenfassungen den Menschenrechtskoordinatorinnen und Menschenrechtskoordinatoren der Bundesministerien und der Bundesländer zur Stellungnahme und Berücksichtigung bei der Erarbeitung weiterer Projektvorschläge vorgelegt.

Da der Nationale Aktionsplan-Menschenrechte primär bestehende Lücken im Menschenrechtsschutz schließen soll, wird sich die weitere Arbeit auf jene Bereiche fokussieren, die in den bereits bestehenden sektoriellen Aktionsplänen im Menschenrechtsbereich noch nicht behandelt werden. Dazu sollen zunächst menschenrechtlich relevante Problemfelder, die in den vorliegenden Stellungnahmen bislang noch nicht angesprochen wurden, identifiziert werden. Zugleich soll in den jeweiligen Themenfeldern eine Fokussierung auf einzelne Schwerpunkte vorbereitet werden.

Aufbauend auf diesen Vorarbeiten werden in einem weiteren Schritt Workshops und Informationsveranstaltungen geplant, zu welchen die Öffentlichkeit im Laufe des ersten Halbjahres 2015 eingeladen werden soll.