Kanalgebühren für Wintergärten ohne Kanalanschluss

27. August 2014

Eine in Tulln wohnhafte Familie musste für die Errichtung eines knapp 14 Quadratmeter großen Wintergartens eine Kanalgebühr von 775 Euro zahlen. Denn: Das NÖ Kanalgesetz sieht vor, dass für nachträgliche Zubauten an Häusern sogenannte Ergänzungsabgaben zur Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Zubau an den Kanal angeschlossen ist. Auch ein Wintergarten ist von dieser gesetzlichen Regelung nicht ausgeschlossen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Rechtslage und fordert eine zeitgemäße Gesetzesanpassung. Eine gesetzliche Ausnahmebestimmung für derartige Fälle ist dringend geboten, da in zahlreichen Städten und Gemeinden Niederösterreichs Wintergärten errichtet werden und somit eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist.