Kanalgebühren für Luft?

2. April 2014

Eine Familie errichtete in der Stadtgemeinde Tulln einen ca. 14 m² großen Wintergarten. Der Abgabenbescheid, mit dem eine Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe vorgeschrieben worden war, wurde zwar ersatzlos behoben, jedoch die Vorschreibung der Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe erwuchs in Rechtkraft. Für die Ermittlung der Gebühr wird als bebaute Fläche jene Grundrissfläche herangezogen, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird. Berechnungsfläche ist daher nicht der zugebaute Wintergarten, sondern das gesamte Geschoß samt „Luftraum“ darüber.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer widerspricht schon diese Regelung an sich bzw. die Anwendung der Reglung in dieser Art und Weise dem gesunden Hausverstand. Er sieht nicht ein, warum für eine Fläche, die nicht verbaut ist, eine Kanalgebühr fällig wird. Umso mehr, als der Wintergarten nicht einmal an das Kanalsystem angeschlossen ist. Der Vertreter der Gemeinde Tulln bekräftigte, dass die Berechnung in Übereinstimmung mit dem NÖ Kanalgesetz erfolgt sei, weshalb die Gemeinde so handeln musste. Da ein Wintergarten im Gesetz nicht ausgenommen sei, müsse nach derzeit geltender Judikatur dieser in die Berechnung der Grundfläche einbezogen werden, auch wenn er nicht an das Kanalnetz angeschlossen sei. Auch könne es bei der einmaligen Abgabe nach Aussage der Vertreterin des Amtes der NÖ Landesregierung keine Ausnahmeregelung geben.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer steht fest, dass die Rechtslage sachwidrig sei. Es dürfte sich dabei um einen Fall handeln, der bei der seinerzeitigen Beschlussfassung über das NÖ Kanalgesetz nicht in Erwägung gezogen worden sei. Daher werde die Volksanwaltschaft nochmals an das Land Niederösterreich wegen einer zeitgemäßen Gesetzesanpassung und an die Stadtgemeinde Tulln herantreten, die den Bescheid von Amts wegen beheben könnte.

Nachgefragt: Schließung kleinerer zweisprachiger Volksschulen

Im Oktober 2012 war die Schließung der beiden zweisprachigen Volksschulen Radsberg/Radiše und Mieger/Medgorje Thema in der Sendung Bürgeranwalt. Während auf Seiten der Gemeinde und des Landes Kostengründe im Zuge von künftigen Sanierungen für die Schließungen ausschlaggebend waren, stand für die Volksanwaltschaft das Wohl der Kinder im Vordergrund. Lange Wegzeiten der Schülerinnen und Schüler und das Ende des zweisprachigen Unterrichts wären die Folge gewesen.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer informierte in der Sendung Bürgeranwalt am 29.03.2014 über eine „Erfolgsgeschichte“ der Volksanwaltschaft, weil die Schließung der beiden zweisprachigen Volksschulen vorerst bis zum Jahr 2019 abgewendet werden konnte. Er hoffe, dass auch über 2019 hinaus beide Schulen bestehen bleiben und betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Erhaltung kleinerer Volksschulen zum Wohle der Kinder.