Raab muss Schikanen beim Kinderbetreuungsgeld endlich beenden!
Trotz Höchstgerichtsurteilen schickt Familienministerium Eltern weiterhin europarechtswidrig auf Behördentour. „Mehrere Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft, Gerichturteile in erster und zweiter Instanz, und nun auch rechtskräftige OGH-Urteile – was muss noch passieren, bis Familienministerin Susanne Raab endlich einlenkt und die Schikanen gegen Eltern einstellt?“, fragt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Auch nach dem Höchstgerichtsurteil melden sich bei der Volksanwaltschaft verzweifelte Eltern, die jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten, weil das Familienministerium sie diverse in- und ausländische Behörden abklappern lässt, um irgendwelche Dokumente zu beschaffen, die es gar nicht gibt. Raab muss diese europarechtswidrige Praxis endlich abschaffen, bürger*innenfreundlich vorgehen und das Kinderbetreuungsgeld rasch überweisen.“
Behörde verlangt Formular, das es gar nicht gibt
Ein aktuelles Beispiel: Dorina K. lebt mit ihrem Mann und mittlerweile zwei Kindern seit vielen Jahren in Wien. Sie kümmert sich um die Kinder, der Mann arbeitet in gleich zwei Jobs, einer in Wien, einer in Bratislava. Bis zu ihrem Mutterschutz hat Dorina K. neben ihrem Studium in Wien gearbeitet, nach der Geburt ihrer ersten Tochter 2020 hat sie Kinderbetreuungsgeld beantragt. Beim Kinderbetreuungsgeld gilt das „Beschäftigungsstaatsprinzip“ – das Kinderbetreuungsgeld wird von dem Staat ausbezahlt, in dem ein Elternteil arbeitet. Arbeiten die Eltern aber in verschiedenen EU-Ländern, ist der Wohnortstaat zuständig. Achitz: „Trotzdem wurde sie von der österreichischen Behörde zur Slowakei geschickt, um dort Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Die österreichische Behörde hat von K. ein slowakisches Ablehnungs-Formular verlangt, das es aber dort laut Aussage der slowakischen Behörden gar nicht gibt.
Mittlerweile sind zwei Jahre vergangen, Dorina K. hat ein zweites Kind bekommen. Auch für dieses hat sie Kinderbetreuungsgeld beantragt. Nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat und auch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ nachgefragt hatte, hat K. das Kinderbetreuungsgeld zumindest teilweise auf ihr Konto bekommen, aber ohne Aufschlüsselung.
Europarechtswidrig: Behörde wälzt Verpflichtungen auf Eltern ab
„Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und auch die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Die Pflicht der Behörden, mit Behörden anderer Länder herauszufinden, wer zuständig ist, wird auf die Eltern abgewälzt. Bürger*innenfreundlich und nach EU-Recht geboten wäre, wenn die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld vorläufig auszahlen und im Hintergrund regeln, wer zuständig ist. Trotz Höchstgerichtsurteil melden sich weiterhin Betroffene bei der Volksanwaltschaft, ingesamt bereits mehr als hundert. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so Achitz.