Kinderbetreuungsgeld: Irreführung, Verzögerung, Gesetzesbruch

14. Februar 2020

Wie das Familienministerium mit Kinderbetreuungsgeld-Anträgen umgeht: Das Kinderbetreuungsgeld ist dafür da, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie während der intensiven Kleinkindbetreuung nicht arbeiten gehen und daher kein Geld verdienen. Blöd nur, wenn das Kinderbetreuungsgeld erst kommt, wenn der Nachwuchs aus dem Kleinkindalter schon wieder herausgewachsen ist. Wegen seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium, durch Ignorieren von Gerichtsurteilen und Verzögerungstaktiken aller Art müssen manche Eltern jahrelang auf die erste Kinderbetreuungsgeldüberweisung warten. Etwa Bettina G.: Ihre Tochter wurde am 8. Jänner 2015 geboren – fünf Jahre später wartet sie immer noch.

30 Fälle anhängig – Wird Auszahlung bewusst verzögert?

Bei der Volksanwaltschaft sind momentan mehr als 30 solche Fälle anhängig. Dabei handelt es sich überwiegend um in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land lebt und/oder arbeitet. Oder um Familien, die in EU-Ländern leben, während aber ein Elternteil in Österreich arbeitet, was ebenfalls Anspruch auf österreichische Familienleistungen bedeutet. Immerhin werden ja hierzulande Steuern bezahlt.

Existenzbedrohend vor allem für AlleinerzieherInnen

Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist das untragbar: „Die Situation ist existenzbedrohend. Vor allem Alleinerzieherinnen, bei denen das Geld ohnehin knapp ist, wissen nicht, wie sie ohne das Kinderbetreuungsgeld überleben sollen. Das Familienministerium ignoriert nicht nur EU-Recht, sondern hat auch das Recht der Volksanwaltschaft auf Akteneinsicht lange ignoriert. Dieses Recht steht immerhin in der Verfassung.“ Dennoch habe das Ministerium erst gar keine, dann unvollständige Informationen geliefert. Für Achitz „bewusste Irreführung“.

Fünf Jahre nach Geburt noch immer kein Kinderbetreuungsgeld

Bettina G. hat ihren Fall am 5. Oktober 2019 in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ präsentiert. Die Österreicherin lebt mit ihren Kindern in Wien. Ihr Mann, der Vater ihrer Kinder, arbeitete in den Niederlanden, als die Tochter zur Welt gekommen ist. Nach dem EU-Beschäftigungslandprinzip ist das Beschäftigungsland vorrangig für Familienleistungen zuständig. Wenn es aber dort für diese Familie keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistungen gibt, dann ist wieder Österreich am Zug. Doch obwohl die Familie mehrfach Bestätigungen der niederländischen Behörden vorgelegt hat, dass es dort keine entsprechende Leistung für Familie G. gibt, erhält sie bis heute kein österreichisches Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Ähnlich ist es Frau B. ergangen, die deshalb auch eine Zeit lang ohne Krankenversicherung für sich selbst und ihr Kind war. Sie sagt: „Es ist schwer genug, mit grenzüberschreitender Partnerschaft, Kind und unterschiedlichen Arbeits- und Wohnorten. Das sollte nicht sein, noch zusätzlich dafür von den Behörden schikaniert zu werden, noch dazu innerhalb von Europa.“

Achitz: „Grobes Foul gegen EU-Recht und die betroffenen Familien“

Laut EU-Recht darf das nicht der Fall sein. „Die für Behörden sicher schwierige zwischenstaatliche Prüfung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld darf nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden“, sagt Volksanwalt Achitz: „Deshalb sieht das EU-Recht vor, dass die Familien auch dann rasch ihr Geld erhalten, wen die Zuständigkeitsprüfung länger dauert. Was die österreichischen Behörden hier tun, ist ein grobes Foul gegen EU-Recht und gegen die betroffenen Familien.“

EU: Österreichische Behörde sollen mit ausländischen Behörden kommunizieren

Das EU-Recht sieht vor, dass die österreichische Behörde sich selbst um die Kommunikation mit den Behörden in den anderen EU-Ländern kümmert, statt die Familien von Pontius zu Pilatus zu schicken. Die Familien müssen allerdings mitwirken. Spätestens nach mehreren Monaten müssen die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld bzw. den Unterschiedsbetrag zur ausländischen Leistung vorläufig trotzdem auszahlen, denn die Existenz der Familien muss vorgehen.

Anweisung des Ministeriums verbietet Krankenkasse, sich an EU-Recht zu halten

Was aber hat das Familienministerium getan? Es hat die Krankenkassen, die in seinem Auftrag das Kinderbetreuungsgeld administrieren, ausdrücklich angewiesen, keinerlei Kontakt mit den ausländischen Behörden aufzunehmen. Sie seien „nicht Vertreter der Eltern! Dementsprechende Aufforderungen durch die Eltern oder Dritte (auch, wenn es sich dabei um die Volksanwaltschaft … handelt), sind daher kategorisch abzulehnen.“

Diese Arbeitsanweisung des Familienministeriums kümmert sich wenig bis gar nicht um die europäische Rechtslage. Vielleicht war das dem Ministerium bewusst – das wäre zumindest eine Erklärung, warum es diese Anweisung der Volksanwaltschaft nicht weiterleiten wollte. Erst nach wiederholtem Einschreiten hat die Volksanwaltschaft schließlich die vollständige Anweisung übermittelt bekommen.

Achitz: Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln

Die Volksanwaltschaft verlangt vom Familienministerium im Bundeskanzleramt, dass diese Missstände umgehend beseitigt werden. Bernhard Achitz: „Die Verwaltung muss bürgerfreundlich und serviceorientiert handeln, statt Familien in existenzielle Krisen zu stürzen!“