Opfer einer polizeilichen Misshandlung von beschuldigten Beamten vernommen
Der Vorarlberger wurde aufgrund eines gegen ihn ergangenen Vorführbefehls des Einsatzkommandos COBRA an seiner Wohnadresse festgenommen. Bei der Festnahme bzw. in weiterer Folge in der Arrestzelle erlitt der Betroffene Verletzungen. Daraufhin erstattete er bei der StA Feldkirch Anzeige wegen Körperverletzung bzw. wegen strafbarer Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung.
Die StA Feldkirch beauftragte daraufhin just jene Einheit mit der Einvernahme des Verletzten, der die beschuldigten Beamten angehören. Die Angaben des Opfers wurden von der StA Feldkirch als unglaubwürdig empfunden und postwendend ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage eingeleitet. Wiederum sei dabei der Auftrag zur Einvernehmung des Beschuldigten an dieselbe Einheit ergangen.
Nach Anfrage der Volksanwaltschaft musste das Bundesministerium für Justiz einräumen, dass diese Vorgehensweise nicht erlassungskonform ist und nicht einer objektiven und jeden Anschein der Voreingenommenheit ausschließenden Verfahrensführung entspricht.
Darauf wurde die StA Feldkirch durch die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck eindringlich hingewiesen. Darüber hinaus wurde zugesichert, das Verfahren aufsichtsbehördlich zu überwachen. Auch wurde der StA Feldkirch aufgetragen, allen Referentinnen und Referenten den betreffenden Erlass einträglich in Erinnerung zu rufen, um künftig solche Missstände zu verhindern.