Staatsanwaltschaft lässt Opfer mit Schmerzen alleine

27. September 2014

Der betroffene Motorradfahrer war am 12. Juni 2014 um ca 6.30 Uhr auf der B8 auf dem Weg in die Arbeit. Der ihm entgegenkommende LKW sah den jungen Motoradfahrer nicht kommen und bog links ab. Er bemerkte nicht einmal den Zusammenstoß, sondern hörte nur einen „Klopfer“, als er schon fast abgebogen war. Nachdem die Polizei ihren Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte, kam diese ohne weitere Erhebungen oder Einholung eines Gutachtens zu dem Schluss, dass kein sorgfaltswidriges Verhalten des LKW-Fahrers festgestellt werden konnte und stellte das Verfahren ein.

Das schwer verletzte Unfallopfer beantragte vorerst keine Fortsetzung des Verfahrens, er konzentrierte sich auf seine Genesung. Jedoch ließ er zur Geltendmachung von Schmerzensgeld ein privates verkehrstechnisches Gutachten erstellen. Dadurch ergaben sich plötzlich neue Erkenntnisse und ein getrübtes Bild betreffend die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Diese stellte jedoch fest, dass das Verfahren aufgrund von Verjährung nicht mehr fortgesetzt werden könne.

Volksanwältin Gertrude Brinek nahm sich der Sache an und prüfte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Korneuburg auf seine Gesetzmäßigkeit. Sie kam zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nicht ordentlich erhoben und auch nicht ausreichend geprüft hat. Volksanwältin Brinek ist überzeugt, dass eigentlich ein schwereres Delikt vorlag, als von der Staatsanwaltschaft angenommen wurde. Durch die Einstellung wurde dem Opfer jegliche Chance genommen, sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Er lebt seit dem Unfall mit permanenten Schmerzen und muss nun auf eigene Kosten und Gefahr ein Zivilverfahren anstrengen. "Eigentlich sollte die Staatsanwaltschaft sorgfältig ermitteln und dieses Risiko minimieren", so Brinek.

Nachgefragt: Lärm vom Schießstand

Am Schießstand des SSV Sponheim in einem aufgelassenen Steinbruch im Naherholungsgebiet „Treimischer Teiche“ ist man mittlerweile nach Prüfung durch die Volksanwaltschaft schon ein gutes Stück weitergekommen, informiert Volksanwältin Gertrude Brinek. Bereits im Herbst 2013 berichtete die Sendung "Bürgeranwalt" über die Streitigkeiten zwischen den Anrainerinnen und Anrainern und den Betreibenden eines Schießstandes. Die Anrainerinnen und Anrainer waren sich einig: Es ist zu laut!

Derzeit wird ein Gutachten eingeholt, welches Klarheit in Bezug auf die Lärmbelästigung durch die Schießübungen schaffen soll. Volksanwältin Brinek ist überzeugt, dass dieses Gutachten ein klärendes Ergebnis für alle Beteiligten darstellen wird. "Somit kann wieder Ruhe im Siedlungsgebiet Treimischer Teiche einkehren" ist Volksanwältin Brinek zuversichtlich.

VA.TRIUM

Am 24.09.2014 wurde im Palais Rottal in der Wiener Singerstraße das neue Besucherzentrum der Volksanwaltschaft unter dem Namen VA.TRIUM eröffnet. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher konnten erste Führungen durch die neu gestalteten Räumlichkeiten erleben und Informationen zur Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Sowohl die Kontrolle der Verwaltung also auch die Einhaltung der Menschenrechte sind die zentralen Themen der Volksanwaltschaft, welche nun Besucherinnen- und Besuchergruppen näher gebracht werden. „Vor allem Schulklassen und junge Erwachsene, die die österreichische Zukunft mitgestalten werden, sind Zielgruppen des VA.TRIUM und sollen diese wichtige Institution kennenlernen“, so Volksanwältin Gertrude Brinek.