Kostenlose Abtretung für eine Straße, die nie errichtet wird?

19. Jänner 2013

Eine Familie möchte ihr Grundstück am Schafberg in Wien teilen, um zu bauen. In diesem Zusammenhang verlangt die Gemeinde Wien, dass sie ihr zur Errichtung einer Verkehrsfläche weiteren Grund abkaufen und diesen dann unentgeltlich abtreten. Die Betroffenen sind insofern besonders verärgert, als ihre Vorfahren bereits vor 80 Jahren rund 600 m2 abgetreten hatten und bis heute keine Straße errichtet wurde. Auch wurde seitens der Gemeinde Wien durchaus eingestanden, dass auch künftig nicht daran gedacht sei – mittlerweile befinden sich auf diesem dafür vorgesehenen Grundstück Kleingärten, die langfristig verpachtet sind. Die dafür zuständige Magistratsabteilung lehnte es ab in die Sendung zu kommen und verwies auf eine Stellungnahme an die Volksanwaltschaft. In dieser wird betont, dass für das Bestehen einer Abtretungsverpflichtung die Festsetzung als Verkehrsfläche im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidend sei. Dabei sei es unbeachtlich, ob diese Fläche tatsächlich als Straße genutzt wird.

Volksanwältin Brinek hält dazu fest: „Wenn eine Grundfläche kostenlos abgetreten wird und die Straßenerrichtung nie realisiert wurde, muss dieses den Eigentümern zurückgegeben werden. In unserem Fall kassiert die Gemeinde Wien nicht nur Pachtzins für dieses Grundstück, das eigentlich der Familie zusteht, sondern verlangt auch noch eine weitere Abtretung! Richtig wäre, dass das gesamte Grundstück rückübereignet wird oder die Verkehrsfläche wirklich gebaut wird“.

Die Sendung kann auch eine Woche nach Ausstrahlung in der ORF TVTHEK abgerufen werden.