Getting it Right! – Menschenrechtsansatz in der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung

26. Februar 2015

Die Institution des nordirischen Ombudsmannes verwirklichte in Zusammenarbeit mit der nordirischen Menschenrechtskommission und mit finanzieller Unterstützung des Internationalen Ombudsmann Instituts (IOI) ein Projekt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ombudsmann-Einrichtungen die Relevanz von Menschenrechtsthemen in der täglichen Prüftätigkeit vor Augen zu führen.

Marie Anderson, stellvertretende Ombudsfrau Nordirlands, und Virginia McVea, Leiterin der nordirischen Menschenrechtskommission, präsentierten das Endergebnis des Projekts – ein „Human Rights Manual“. Dieses Handbuch als lebendiges Instrument soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ombudsmann-Einrichtungen leichter machen, menschenrechtsrelevante Themen und Problemfelder in der „klassischen“ Prüfung der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren. Sie sollen damit für menschenrechtlich relevante Themen sensibilisiert werden und diesen „Menschenrechtsansatz“ bei der Bewertung und Behandlung von Beschwerdefällen automatisch anwenden. Denn Ombudsmann-Einrichtungen arbeiten an der Schnittstelle zwischen Staat und Bevölkerung und haben in ihrer Kontrollfunktion auch für die Einhaltung und Umsetzung internationaler (Menschen)Rechte auf nationaler Ebene zu sorgen.  Volksanwältin Gertrude Brinek betonte, dass menschenrechtliche Aspekte auch vor der Mandatserweiterung 2012 zum "Nationalen Präventionsmechanismus" (NPM) in der Prüftätigkeit von großer Bedeutung waren: „Halten sich Ämter und Behörden nicht an gesetzliche Vorschriften, stellen wir einen Missstand in der Verwaltung fest, kommt es dabei zu Menschenrechtsverletzungen ist das der „größte“ feststellbare Missstand und erfordert sofortiges Eingreifen und Hilfe für die Betroffenen.“

Das Handbuch umfasst einen theoretischen Teil, in welchem die menschenrechtsrelevanten (internationalen) Rechtsgrundlagen erläutert werden, den nordirischen Themenschwerpunkt Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung sowie praktische Anleitungen zu  Bewertung, Prüfung und Berichtswesen. Außerdem werden Instrumente zu Früherkennung, Bewertungen menschenrechtlicher Kriterien und einzelne Fallbeispiele präsentiert.

Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft nutzten die Möglichkeit des Besuchs aus Nordirland, das Human Rights Manual näher kennenzulernen, über Erfahrungen ihrer alltäglichen Prüftätigkeit zu sprechen und eigene Fallbeispiele mit Menschenrechtsbezug zu diskutieren. Von besonderem Interesse waren dabei Fragen zu Standard-Setting und dem Hinzuziehen von Expertinnen und Experten in spezifischen Fachgebieten wie Gesundheitswesen oder Raumplanung.