Volksanwältin Brinek beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Im Rahmen der 27. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates fand am 10. September 2014 eine Debatte zum Thema Rechtsschutz von Personen unter Freiheitsentzug statt. Im Rahmen dieser bedeutenden Veranstaltung präsentierte Volksanwältin Brinek die Erfahrungen der Volksanwaltschaft.
Auf Initiative der Ständigen Vertretung Österreichs vor den Vereinten Nationen in Genf widmete der UN-Menschenrechtsrat eine seiner Diskussionsrunden dem Schutz der Rechte von Personen in Anhaltesituationen. Als Vorsitzende der Volksanwaltschaft berichtete Volksanwältin Brinek über die Erfahrungen des österreichischen Nationalen Präventionsmechanismus und bezog Stellung zu Maßnahmen, mit denen die Situation von Gefangenen verbessert werden könnte. Unter den hochkarätigen Diskussionsteilnehmerinnen und –teilnehmern fanden sich auch der Vorsitzende des UN-Menschenrechtskomitees Sir Nigel Rodley sowie Expertinnen und Experten der Zivilgesellschaft und des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung. Debattiert wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Staaten sowie nicht staatlicher Organisationen über Möglichkeiten, den Schutz von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen zu verbessern. Ziel war, neben der Förderung eines verbesserten Verständnisses für internationale Menschenrechtsnormen und -standards, das Herausarbeiten von best-practice-Beispielen zur Bewältigung bestehender Herausforderungen - wie etwa der Überfüllung und überhöhten Anwendung der Untersuchungshaft. Im Fokus standen auch Alternativen zu dieser Praxis.
Volksanwältin Brinek nutzte die Gelegenheit ihres Genf-Aufenthaltes auch, um im Rahmen eines Side-Events ihre Publikation „Young PEOPLE and their RIGHTS“, die englische Fassung von „Junge Menschen und ihre Rechte“ (Edition Ausblick, 2013) vorzustellen.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention widmeten sich der Ständige Vertreter Österreichs vor den Vereinten Nationen in Genf, Botschafter Thomas Hajnoczi, der Vize-Präsident des Kinderrechtekomitees Benyamin David Mezmur und Vertreterinnen von UNICEF und Child Rights Connect der Thematik des Schutzes der Rechte von Kindern - „Empowering children and young people to know their rights“. Die englische Fassung der Publikation der Volksanwaltschaft, "Young PEOPLE and their RIGHTS" (Edition Ausblick, 2014), fand als Beispiel für kindergerechte Menschenrechtsbildung großen Anklang unter Staatenvertreterinnen – und vertretern.
Volksanwältin Brinek traf weiters mit Richterin Renate Winter, die sich als Mitglied des UN-Kinderrechtekomitees für den Schutz von Kindern weltweit einsetzt, zusammen.
Für die Volksanwaltschaft, die als „Menschenrechtshaus der Republik“ seit 2012 verfassungsrechtlich ausdrücklich dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte in Österreich verpflichtet ist, stellen beide behandelte Themengebiete zentrale Schwerpunkte dar.