Die Volksanwaltschaft in der Polizeiausbildung
Ab 2017 wird jede Polizeischülerin und jeder Polizeischüler im Rahmen der zweijährigen Polizeiausbildung erfahren, welche Aufgaben die Volksanwaltschaft hat und wie diese in der Realität erfüllt werden. 16 Mitglieder der Kommissionen und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft werden in einem vierstündigen Ausbildungsmodul über die Aufgaben sowohl im Rahmen der nachprüfenden Verwaltungskontrolle als auch der präventiven Menschenrechtskontrolle im zweiten Ausbildungsjahr unterrichten.
Am 29. November 2016 trafen sich die zukünftigen Referentinnen und Referenten in der Volksanwaltschaft, um Ausbildungskonzept und organisatorische Themen zu besprechen. Das Projekt wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle Polizistinnen und Polizisten, die in ihrer Berufsausübung mit der Arbeit der Volksanwaltschaft konfrontiert sein können, schon am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit informiert sind. Auch das Bundesministerium für Inneres begrüßt diese Initiative.
In der nachprüfenden Verwaltungskontrolle können Polizeibedienstete nicht nur im Fall einer Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern betroffen sein, sondern auch selbst Beschwerdeführende, beispielsweise in dienstrechtlichen Angelegenheiten sein. Auch ein oder mehrere Kontakte mit Besuchskommissionen werden im beruflichen Alltag etwa auf einer Polizeiinspektion, in einem Polizeianhaltezentrum, bei einer Demonstration oder einem anderen polizeilichen Großeinsatz keine Seltenheit sein.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass durch die Initiative eine mögliche Skepsis abgebaut und ein positiver Zugang zur Arbeit der Volksanwaltschaft aufgebaut werden kann. Auch früher hatten Bildungszentren der Sicherheitsakademie schon vereinzelt darum ersucht, jungen Polizistinnen und Polizisten über die Arbeit der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen im Rahmen von Vorträgen zu berichten. Fragen am Beginn dieser Unterrichtsmodule haben gezeigt, dass die Volksanwaltschaft teilweise gar nicht bekannt war oder sogar - ohne Näheres zu wissen - negativ beurteilt wurde. In der Regel hatte sich diese skeptische bis negative Einstellung am Ende der Unterrichtseinheit stark relativiert und die Anzahl der positiven Rückmeldungen hatten überwogen. Dass die Volksanwaltschaft nun in das System der umfangreichen Polizeiausbildung miteinbezogen wird, wird nicht nur dabei helfen, Wissen aufzubauen, sondern wird auch maßgeblich dazu beitragen, ein positives Klima zwischen der Volksanwaltschaft und der Polizei zu fördern.