Hygiene im Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände
Die Beobachtungen der Kommissionen
Bereits elf Mal besuchte die Kommission 4 das Wiener Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände. Ein wichtiger Schwerpunkt bei diesen Besuchen ist regelmäßig die Überprüfung der hygienischen Situation für die Angehaltenen. In Augenschein werden dabei nicht nur die Anhalteräume, insbesondere die Betten, sondern auch die Sanitärräume genommen.
Im Zentrum der Kritik standen immer wieder verschmutzte Matratzen sowie Wolldecken, die nicht gereinigt werden. Dass das Waschen der Baumwollüberzüge der Decken ausreichend ist, überzeugte die Kommission im Zuge ihrer Besuche nicht.
Die Aussagen der Angehaltenen bestätigte diese Ansicht, sie wiesen die Kommission immer wieder auf unhygienisch wirkende Decken hin und befürchteten sogar Hautausschläge durch Kontakt mit den Decken.
Bereits anlässlich früherer Besuche erläuterte das Bundesministerium für Inneres, dass die Decken monatlich desinfiziert würden. Matratzen und Pölster seien durch die Überzüge geschützt, die wöchentlich gereinigt würden. Es bestehen „Hygienerichtlinien für das PAZ“, denen zu Folge verunreinigte Decken sofort getauscht und gereinigt werden müssen. In Benützung befindliche, nicht sichtlich verschmutzte oder verunreinigte Decken würden dieser Richtlinie gemäß alle vier Wochen getauscht und desinfiziert bzw. gereinigt.
Grundsätzlich müsste bei Einhaltung dieser Vorgangsweise eine saubere und hygienische Ausstattung der Betten gesichert sein. Da die Kommission jedoch immer wieder Defizite wahrnimmt, muss angenommen werden, dass auf die Einhaltung dieser Hygienerichtlinie nicht ausreichend geachtet wird bzw. eine Überprüfung der Einhaltung nicht im erforderlichen Maß gegeben ist.
Auch die WC-Anlagen in den Hafträumen wirkten unhygienisch und Toilettensitze fehlten. Kritisiert wurde von Häftlingen auch, dass in den Hafträumen zwar Reinigungsutensilien, jedoch keine Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, um die Toiletten adäquat reinigen zu können.
Die Volksanwaltschaft stellt fest
Die Einhaltung von Sauberkeit und Hygiene ist ein zwingendes Erfordernis, sie ist Voraussetzung für die Gesundheit der Angehaltenen und der Bediensteten. Vor allem in Anbetracht dessen, dass Personen in Polizeianhaltezentren in der Regel über kurze Zeiträume angehalten werden und somit eine starke „Fluktuation“ gegeben ist, ist eine regelmäßige Reinigung der Betten und der Sanitäranlagen unerlässlich.
Dass die Kommission trotz bereits mehrfach aufgezeigter Defizite immer wieder auf ähnliche Hygienemängel stößt, zeigt, dass eine grundlegende und systematische Überprüfung der an sich in einer Richtlinie festgelegten Vorgangsweise von Nöten ist. Kommissionsbesuche sollen dazu führen, dass Mängel dauerhaft und nicht nur situationsbedingt abgestellt werden.