Verfahrensverzögerungen in fremdenpolizeilichen Verfahren
Über einen Mann aus Algerien wurde im Zuge der Asylentscheidungen ein Rückkehrverbot (Aufenthaltsverbot) nach Österreich verhängt. Er stellte 2013 einen Antrag auf Aufhebung des Rückkehrverbots sowie einen Antrag auf Erhalt einer Karte für Geduldete. Die Karte für Geduldete ist ein Ausweis, der zwar den Aufenthalt nicht legalisiert, aber zumindest den Nachweis der Identität – etwa bei fremdenpolizeilichen Kontrollen – zulässt.
Nach Abweisung des Antrags auf eine Karte für Geduldete und einer erneuten Berufung passierte jedoch lange nichts. Die Anträge blieben fünf Monate unbearbeitet in der Landespolizeidirektion Wien liegen und wanderten schließlich von Behörde zu Behörde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), von dem der Fall letztendlich bearbeitet wurde, fällte nach mehr als 15 Monaten immer noch keine Entscheidung. Zudem hätte der Akt, anstatt von Behörde zu Behörde weitergeschoben zu werden, schon nach der Berufung 2014 an das zuständige Verwaltungsgericht weitergeleitet werden müssen.
In einem weiteren Fall beantragte ein Mann aus Somalia im Jänner 2015 ebenfalls eine Karte für Geduldete. Das BFA lud den Betroffenen im April 2015 zu einer Einvernahme ein, eine Entscheidung traf die Behörde aber auch neun Monate nach Antragstellung nicht. Obwohl der Mann alle Voraussetzungen für eine Duldungskarte erfüllte, wollte das BFA die Entscheidung in einem noch laufenden Rechtsmittelverfahren nach dem Asylgesetz abwarten. Dies ist aber nicht nötig, da eine Duldungskarte bei Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen jederzeit entzogen werden kann.
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer kritisierte, dass die Verfahrensdauer in diesen Fällen unangemessen war. Personen, die sich in prekären Lebenssituationen befinden, eine solche Belastung zuzumuten, spricht gegen einen menschlichen, vertrauensvollen und bürgerfreundlichen Umgang. Ein Identitätsdokument ist nicht nur bei fremdenpolizeilichen Kontrollen, sondern auch bei alltäglichen Situationen, wie etwa Abholung eines eingeschriebenen Briefes bei der Post, sehr wichtig.