Baubewilligungsverfahren dauerte über elf Jahre

27. August 2014

Die Baubehörde der Gemeinde Brand-Laaben hat elf Jahre gebraucht, um über einen Antrag auf nachträgliche Baubewilligung zu entscheiden. Damit hat sie die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten um ein Vielfaches überschritten. Der entsprechende Baubewilligungsantrag wurde im Jahr 2001 eingebracht. Der erste Lokalaugenschein fand erst eineinhalb Jahre später statt. Danach ist der Bauakt in Verstoß geraten und die Baubehörde blieb neun Jahre völlig untätig. Erst im April 2012 entschied die Baubehörde über den Baubewilligungsantrag. Die Volksanwaltschaft kritisiert sowohl die Missachtung der gesetzlichen Entscheidungsfrist als auch die Tatsache, dass der Akt offensichtlich nicht mehr gefunden werden konnte. Sie betont, dass Behörden ihre Akten jedenfalls so zu verwalten haben, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen können.