Baubehörde duldete fast 25 Jahre konsenslose Benützung eines Gebäudes

11. August 2014

In der Niederösterreichischen Gemeinde Eggendorf erwarb ein Ehepaar in den 1980er Jahren einen Rohbau. Die Baubewilligung dafür war bereits über Jahre abgelaufen. Um das Haus fertigzustellen, suchten sie um neuerliche Baubewilligung an, die sie auch erhielten. Jahre später, 1993, stellte die Baubehörde fest, dass das Gebäude noch immer mangelhaft war. Sie hätte daher ein Benützungsverbot aussprechen und die Eigentümerin auffordern müssen, neuerlich um eine Baubewilligung anzusuchen. Dies ist unterblieben.

Im Jahr 2000 stellte die Behörde erneut fest, dass jegliche Baubewilligungen fehlten. Das Gebäude war derart mangelhaft, dass höchste Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen bestand. Ein Sachverständiger wies etwa auf feuerpolizeiliche Defizite hin und drängte darauf, die Benützung des Gebäudes zu untersagen. Die Behörde blieb weiterhin untätig.

Erst 2009 ersuchte die Baupolizei die Eigentümerin, nachträglich um die Baubewilligung anzusuchen. Sie wies außerdem darauf hin, dass das Gebäude erst nach entsprechenden Sanierungsarbeiten bewohnt werden könne. Der konsenslose Zustand blieb jedoch bestehen und das Gebäude wurde weiter bewohnt.

2011 untersagte die Baubehörde schließlich die Benützung des Hauses und beauftragte die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, den Abbruch des Gebäudes vorzunehmen. Erst zu diesem Zeitpunkt suchte die Eigentümerin um nachträgliche Baubewilligung an. Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert die jahrelange Untätigkeit der Baubehörde. „Indem die Baubehörde über Jahre hindurch den gesetzwidrigen Zustand duldete und die gebotenen baupolizeilichen Maßnahmen nicht setzte, war es möglich, dass das konsenslose und mangelhafte Gebäude trotz Gefährdungen fast 25 Jahre lang bewohnt wurde“, so die Volksanwältin.