Volksanwaltschaft zeigt Probleme in der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung auf

10. Juni 2015

Volksanwältin Dr. Brinek kritisierte insbesondere die Verwaltung der Gemeindewohnungen, da in diesem Bereich besonders viele Beschwerden eingereicht werden würden. Sie betonte die Notwendigkeit bestehende und neue Objekte barrierefrei zu gestalten. Dr. Brinek unterstrich, wie wichtig es sei, dass Förderungszusagen nach dem Wiener Wohnbauförderungsgesetz auch entsprechend eingehalten werden. Wohnbauförderungen würden nach dem Ableben des Betroffenen leider oft widerrufen. Diesbezüglich teilt die Volksanwältin mit: "Diese zynische Auslegung des Gesetzes machte die Volksanwaltschaft zu tiefst betroffen. Das ist eine Entwicklung die wir nicht nachvollziehen können."

 Volksanwalt Dr. Kräuter kritisierte die oftmals zu lange Verfahrensdauer im Zusammenhang mit der Mindestsicherung. Immer mehr Menschen seien in Wien auf die Mindestsicherung angewiesen und eine effiziente Verwaltung sei essentiell, um den Betroffenen helfen zu können, so der Volksanwalt. Ebenso pochte Dr. Kräuter auf die bundesweite Erleichterung von barrierefreien Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. "Es müssen Spielregeln festgelegt und gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um allen Menschen Freizeitmöglichkeiten bieten zu können", forderte Dr. Kräuter.

 Bezüglich des Wiener Verkehrschaos hielt Volksanwalt Dr. Fichtenbauer fest, dass im Jahr 2014 in Wien durch das Einschreiten der Volksanwaltschaft ein Baustellen-Koordinator eingesetzt wurde. Dennoch erklärte er, abermals ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet zu haben, da es nunmehr an anderer Stelle zu erneuten Problemen gekommen sei. Des Weiteren forderte Dr. Fichtenbauer mehr Unterstützung für chronisch kranke Kinder im Schulsystem und in der Kinderbetreuung. Bereits im Kindergarten gäbe es Probleme, wenn Kindern der Platz wegen ihrer Krankheit verweigert würde bzw. Lehrer aufgrund rechtlicher Bedenken nicht helfen wollten oder dürften. Die mangelnde Hilfe belaste die betroffenen Familien sehr . "Es kann nicht sein, dass das Dienstrecht höher bewertet wird, als die Bedürfnisse der kranken Kinder", erklärte Dr. Fichtenbauer.