Volksanwaltschaft plant Sonderbericht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
Im Jahr 2017 fokussiert sich die Volksanwaltschaft auf das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. In diesem Sinne wird dem Parlament im Herbst nächsten Jahres ein Sonderbericht zugeleitet werden.
Die Volksanwaltschaft wird im Jahr 2017 einen Schwerpunkt ihrer Arbeit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt widmen. Eine diesbezügliche Beschlussfassung erfolgte kürzlich im Kollegium der Volksanwaltschaft durch Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer.
Im Fokus steht dabei der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, im Herbst nächsten Jahres wird dem Parlament ein Sonderbericht zugleitet werden.
Auch weitere Themenbereiche, wie chronisch kranke Kinder im Schulwesen oder Kinder- und Jugendrechte werden in den Bericht Eingang finden, informiert Vorsitzender Günther Kräuter. Die Volksanwaltschaft stützt sich dabei auch auf die Expertise ihrer Kommissionen, die im Rahmen des UNO-Mandats der Volksanwaltschaft auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe - meist unangemeldet - besuchen. „Wir stellen regelmäßig Defizite in der Gewaltprävention in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fest. Eine Ursache ist zumeist kaum vorhandenes Aus- und Weiterbildungsangebot für das Betreuungspersonal,“ erläutert Kräuter.
Die Volksanwaltschaft engagiert sich bekanntlich auch entschlossen für die Aufarbeitung von Missständen und Verbrechen gegenüber Kindern- und Jugendlichen in der Vergangenheit. Bis in die 80er-Jahre sind beispielsweise im Otto-Wagner-Spital in Wien im Pavillon 15 Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf schreckliche Weise vernachlässigt und misshandelt worden.